Hilfsnavigation
Seiteninhalt
Beschlüsse der 32. Sitzung der Bürgerschaft am 31.05.2007

Vor der Sitzung gratulierte der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz, der Bürgermeisterin, Frau Dr. Wilcken, zur erneuten Wiederwahl als stellvertretende Präsidentin des Deutschen Städtetages.

 


Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
Auf Vorschlag der Fraktion Die Linkspartei.PDS wurden stellvertretende Mitglieder gewählt.
  • Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung
    • Frau Renate Lüders
  • Bauausschuss
    • Herr Heinz-Otto Schönhoff
  • Verwaltungsausschuss
    • Herr Heinz-Otto Schönhoff
  • Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
    • Frau Renate Lüders
  • Finanz- und Liegenschaftsausschuss
    • Herr Detlef Bojahr
  • Sanierungsausschuss
    • Herr Detlef Bojahr
  • Rechnungsprüfungsausschuss
    • Herr Bernd Hilse
  • Kinder- und Jugendhilfeausschuss
    • Herr Bernd Hilse
  • Betriebsausschuss des EVB
    • Frau Renate Lüders
   

Besetzung der Sitze des Aufsichtsrates der Seehafen  Wismar GmbH
Folgende Personen wurden als Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Wismar für die Bestellung in den Aufsichtsrat der  Seehafen Wismar GmbH vorgeschlagen :

  • Herr  Manfred Borchardt
  • Herr Roland Otto
  • Herr Senator Michael Berkhahn
  • Frau Renate Lüders

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, von denen zwei auf Vorschlag des Gesellschafters Land Mecklenburg – Vorpommern und vier auf Vorschlag des Gesellschafters Hansestadt Wismar von der Gesellschafterversammlung gewählt werden.
Die Hansestadt Wismar ist Gesellschafterin der Seehafen  Wismar GmbH zu 90 % der Anteile am Stammkapital,  10%  der Anteile hält das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 
Spielvergnügungssteuersatzung
Es wurde eine neue  Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer auf den Aufwand für die Nutzung von Spiel- und Unterhaltungsgeräten (Spielvergnügungssteuersatzung)  für die Hansestadt Wismar beschlossen.
Die Steuer wird von den Aufstellern von Spielgeräten erhoben. Der Aufwand für die Nutzung von Sportspielgeräten, dazu gehören u.a. Dart, Billard und Bowlingbahnen soll zukünftig nicht besteuert werden.
Gesetzliche Grundlagen sind § 5 der Kommunalverfassung M-V und § 17 des Kommunalabgabengesetzes M-V.
Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft treten und wird im Wortlaut im Stadtanzeiger am  23.06.2007 bekannt gegeben.

 


Fördermittel für die Arbeit zur Bekämpfung von Rechtsextremismus
Die für die Hansestadt Wismar zuständigen Landtagsabgeordneten Dr. Gerd Zielenkiewitz, Andreas Bluhm und Michael Roolf  wurden um Unterstützung und Fürsprache beim Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern und beim Familienministerium des Bundes gebeten, um doch noch Mittel aus dem Programm: „Jugend, Vielfalt und Toleranz“ – Säule I – „Lokale Aktionspläne“ der Bundesregierung oder ersatzweise aus Landesprogrammen zu erhalten.
Die  Anträge „Finanzmittel für die Hansestadt Wismar aus dem Programm „Jugend, Vielfalt und Toleranz“ der Bundesregierung – Mittel der Säule I „Lokale Aktionspläne“ und „Finanzierung der Arbeit gegen Rechtsextremismus“ wurden nicht beschlossen. Die Bürgerschaft wurde über den Sachstand bereits schriftlich informiert.
Markt auf dem Alten Hafen
Der Antrag zur Umsetzung  des Vorschlages  des Sachverständigenbeirates bezüglich der Einrichtung eines „Marktes“ auf dem Gelände des Alten Hafens wurde zur Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.
Aufnahme der Hansestadt Wismar als Außenstandort der Bundesgartenschau 2009  
Die Bürgermeisterin wurde gebeten zu prüfen, ob das ehemalige Landesgartenschaugelände der Hansestadt Wismar als Außenstandort der Bundesgartenschau 2009 in Schwerin aufgenommen werden kann. Die Prüfung soll auch die Fragen nach der finanziellen Belastung und die Belastbarkeit des Haushaltes der Hansestadt Wismar im Falle einer Realisierung beinhalten. Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Übertragung des bebauten Grundstücks Neustadt 1 / Heide auf die Sanierungs-Gesellschaft Hansestadt Wismar mbH
Das bebaute Grundstück Neustadt 1 / Heide (ehemalige Musikschule), mit einer Fläche von ca. 1.546 m² wird auf die Sanierungs-Gesellschaft Hansestadt Wismar mbH  übertragen. Der Verkehrswert beträgt lt. Wertgutachten  307.000,00 €. Die Übertragung erfolgt zum Zwecke der Kapitalaufstockung unentgeltlich. Sämtliche Kosten  im Zusammenhang mit der Übertragung  trägt die Gesellschaft. Weiterhin wird sie vertraglich verpflichtet, das auf dem Grundstück befindliche Gebäude entsprechend ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten zu sanieren und es unter Berücksichtigung des städtebaulichen Konzepts zu nutzen.


Abschluss eines Erschließungsvertrages
Dem Abschluss  eines  Erschließungsvertrages für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 59/02 „Wohn- und Gewerbegebiet Dr. Leber Straße/Kanalstraße/Podeusstraße“ wurde zugestimmt. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, mit dem Erschließungsträger, die Firma HPE Hansesatische Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. Grundbesitz KG, in 24451 Quickborn den Vertrag  abzuschließen. Die Kosten der Erschließung trägt der Erschließungsträger.
Vergabe von Bauleistungen
Der Auftrag für den Um- und Ausbau des St. Marienkirchhofs 1. BA Los 0 bis 2 (Baustelleneinrichtung, Kanalbau, Straßenbau, Straßenbeleuchtung und Anpflanzung) in Höhe von ca. 683 T€. wird an die Firma Peene Bau GmbH in 17154 Neukahlen vergeben.

 

05.06.2007 
Quelle: Büro der Bürgerschaft