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Prüfungsbehörde für Fischereischein

Am Jahresende bzw. Jahresanfang werden im Stadtanzeiger die Termine der Lehrgänge zum Erwerb des Fischereischeines veröffentlicht. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung kann im Bürgerbüro die Ausstellung eines Scheinens beantragt werden.

  • Dieser ist zu erteilen, wenn der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat (damit können Kinder bis zum Tag vor dem 14. Geburtstag angeln gehen, ohne Inhaber eines Fischereischeines zu sein). 
    Neben dem Antrag ist folgendes vorzulegen:
    • das Personaldokument
    • der Bescheid über eine bestandene Fischereischeinprüfung
    • ein aktuelles Lichtbild

Gebühren:

  • Ausstellung eines Fischereischeines: 8,00 Euro
  • Fischereiabgabemarke des lfd. Jahres: 10,00 Euro (notwendig für die Gültigkeit des Fischereischeines)
  • Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass der Bürger in Wismar wohnhaft ist.