Am Jahresende bzw. Jahresanfang werden im Stadtanzeiger die Termine der Lehrgänge zum Erwerb des Fischereischeines veröffentlicht. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung kann im Bürgerbüro die Ausstellung eines Scheinens beantragt werden.
Dieser ist zu erteilen, wenn der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt hat (damit können Kinder bis zum Tag vor dem 14. Geburtstag angeln gehen, ohne Inhaber eines Fischereischeines zu sein). Neben dem Antrag ist folgendes vorzulegen:
das Personaldokument
der Bescheid über eine bestandene Fischereischeinprüfung
ein aktuelles Lichtbild
Gebühren:
Ausstellung eines Fischereischeines: 8,00 Euro
Fischereiabgabemarke des lfd. Jahres: 10,00 Euro (notwendig für die Gültigkeit des Fischereischeines)
Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass der Bürger in Wismar wohnhaft ist.