Gästeführungen in Vermittlung durch die Tourist-Information Wismar für Reiseveranstalter / Gruppen
Stornierung: Bei Stadtführungen ohne weitere Vermittlungsleistungen (Gastronomie, Transport usw.) sind Stornierungen bis 3 Tage (mind. 72 Stunden, Mitteilung nur direkt innerhalb der Öffnungszeiten) vor Termin gebührenfrei möglich. Für spätere Stornierungen wird eine Ausfallgebühr mit 50% des Auftragswertes berechnet. Bei Stornierungen ab 24 Stunden vor der Stadtführung und bei Nichtanreise beträgt die Ausfallgebühr 100 % des vereinbarten Preises.
Leistungsvermittlung durch die Tourist-Information Wismar für Reiseveranstalter / Gruppen
Buchungswünsche eines Reiseveranstalters an die Tourismuszentrale Wismar, die die Leistung eines Dritten betreffen (Beherbergungsanbieter, Freizeitanbieter, Veranstaltungsanbieter, Transportanbieter o.ä.) gelten als bindendes Angebot des Reiseveranstalters zur gewählten Leistung vorbehaltlich dessen Verfügbarkeit. Mit der Annahme des bindenden Angebots kommt der Vertrag zwischen Reiseveranstalter / Gruppe und Leistungsträger zustande.
Mit der Buchungsbestätigung wird ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Reiseveranstalter / Gruppe und Leistungsträger geschlossen. Die Durchführung und Abwicklung dieses Vertrages obliegt allein den Vertragsparteien.
Der Leistungsträger haftet für die durch ihn angebotene und gewährleistete Leistung gegenüber dem Reiseveranstalter / Gruppe. Die Hansestadt Wismar – Tourismuszentrale Wismar – übernimmt keine Gewähr für die durch die Leistungsträger angebotenen Leistungsinhalte und haftet nicht für eventuelle Schlechtleistungen des Leistungsträgers.
Hansestadt Wismar
Sparkasse Mecklenburg-Nordwest
IBAN : DE14 1405 1000 1006 0130 20
BIC : NOLADE21WIS
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Zustiftungen
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – Zustif
Spenden für St. Georgen
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – SpendeGK
Spenden für St. Marien
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – SpendeMK
Spenden für St. Nikolai
Verwendungszweck: 0 0 1 5 5 6 6 0 - 9 1 1 - 2 8 2 0 0 – SpendeNK
Spenden sind steuerbegünstigt. Für Beträge bis 200 Euro genügt regelmäßig als Nachweis der Zahlung gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug mit dem Hinweis auf die Stadtkirchenstiftung.
Für darüber hinausgehende Beträge werden unaufgefordert Spendenbescheinigungen ausgestellt, wenn mit der Überweisung auch der Name und die Anschrift der Spender mitgeteilt wurden.