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Wismars  Stadtkirchen

Die besondere Situation der Wismarer Stadtkirchen

Zur Situation der Vermögenszuordnung, -verwaltung und Nutzung der Stadtkirchen in Wismar

Die treuhänderische Stiftung "Geistliche Hebungen"

Die Kirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen prägen seit Jahrhunderten das Bild der Hansestadt Wismar.

Sie sind eng verbunden mit einer treuhänderischen Stiftung, den sogenannten "Geistlichen Hebungen". Diese wurde vom mecklenburgischen Großherzog in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit dem Ziel eingerichtet, mit der in der Stiftung verankerten Vermögensmasse u. a. die drei Stadtkirchen baulich zu erhalten.

In der Zeit von 1832 bis 1951 erfolgte die Verwaltung der "Geistlichen Hebungen" – wie im Regulativ vorgesehen – in Verantwortung der beiden Patrone, sprich dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter.

Seit 1945 wurden die "Geistlichen Hebungen" als eine Dienststelle der Stadt geführt und später dem Dezernat Finanzen zugeordnet.

Etwa ab 1951 verhandelte der Rat der Stadt Wismar unter Einbeziehung des Rates des Bezirkes Rostock mit der Evangelischen Landeskirche über die Auflösung der "Geistlichen Hebungen" und die Aufteilung des Grundstückvermögens.

Ein solcher ausgehandelter Vertrag wurde 1961 geschlossen und auch teilweise umgesetzt. So wurden z. B. die Heiligen-Geist-Kirche und die Pastorenhäuser saniert und in das Eigentum der Kirche übertragen. Der Vertrag wurde aber unter Missachtung des Stiftungsrechtes und des Bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen und war in seiner Form fehlerhaft. Er ist deshalb ungültig.

Die Evangelisch-lutherische Kirche hat im Zuge der Anpassung an die gegebenen politischen Verhältnisse der achtziger Jahre ihre Zustimmung zu einer Rechtsänderung zu St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen als Eigentum des Volkes mit dem Rechtsträger Rat der Stadt gegeben. Der katastrophale bauliche Verfall dieser historisch bedeutenden Gebäude während der gesamten DDR-Zeit nahm dessen ungeachtet weiter seinen Lauf.

Durch die Eintragung als Eigentum des Volkes wurde 1990 durch den Einigungsvertrag eine neuerliche Vermögenszuordnung durch den Bund notwendig. Die Verfügungsberechtigung über St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen blieb während dieser Zeit bei der Stadt. Seitdem hat die Stadt mit ca. 43 Millionen Euro erhebliche Mittel investiert, um die drei Kirchen wieder aufzubauen und zu sanieren.

Mit Bescheid vom September 2008 hat das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen der Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass die Wismarer Kirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen dem Eigentum der Stadt zugeordnet werden.

Damit wurde der historische Zustand der Eigentumsverhältnisse dieser Gebäude wiederhergestellt. Nun besteht die Möglichkeit, die "Geistlichen Hebungen" als treuhänderische Stiftung wieder aufleben zu lassen, um diese herausragenden Baudenkmale für die Zukunft zu sichern und nutzbar zu machen. Grundlage dafür ist ein Beschluss der Wismarer Bürgerschaft vom 24. April 2008.

Stiftungskuratorium

Zur konstituierenden Sitzung trat das Kuratorium am 11.01.2010 im Rathaus zusammen. Die Sitzungen des Kuratoriums, die regelmäßig zweimal jährlich stattfinden, sind gemäß Geschäftsordnung nicht öffentlich.

  • Das Stiftungskuratorium trifft die strategischen Grundsatzentscheidungen.
  • Es hat insbesondere aktiv am Aufbau eines ausreichenden Stiftungsvermögens mit dem Ziel mitzuwirken,
  • das Stiftungsvermögen langfristig von finanziellen Zuweisungen aus dem Haushalt der Stadt unabhängig zu machen, damit der Stiftungszweck dauernd und nachhaltig erfüllt wird.
  • Das Stiftungskuratorium darf dem Träger/Treuhänder keine Weisungen in Geschäften der laufenden Verwaltung erteilen.
  • Es begleitet und überwacht die Geschäftsführung des Trägers und
  • kann jederzeit Auskunft über alle die Stiftung betreffenden Vorgänge und Einsicht in alle Unterlagen der Stiftungsverwaltung verlangen.

Der Beschlussfassung durch das Stiftungskuratorium unterliegen insbesondere die Empfehlung von Grundsätzen zur Erfüllung des Stiftungszwecks, die Genehmigung des Geschäftsplans, die Genehmigung des Jahresabschlusses und die Zustimmung zur Veräußerung von Stiftungsvermögen.
Jedes Mitglied des Stiftungskuratoriums ist berechtigt und auch verpflichtet, eine pflichtgemäße Geschäftsführung des Trägers und den Ersatz eines etwaigen Schadens zu verlangen. Die Mitglieder des Stiftungskuratoriums, die vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten verletzen, sind zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Mitglieder des Stiftungskuratoriums, dem regelmäßig der jeweilige Bürgermeister als Vorsitzender vorsteht, sind gegenwärtig

  • Herr Thomas Beyer (Bürgermeister der Hansestadt Wismar),
  • Herr Siegfried Ballentin (Bürgerschaftsmitglied),
  • Herr Roland Kargel (Bürgerschaftsmitglied),
  •  Herr Manuel Krastel (weitere von der Bürgerschaft benannte Person),
  • Herr Peter Manthey (Bürgerschaftsmitglied),
  • Frau Marie-Anne Schlaberg (Vertreterin der evangelisch-lutherischen Kirchgemeinden Wismars),
  • Herr Propst Marcus Antonioli (Propst der Propstei Wismar),
  • Frau Maren Teß (Bürgerschaftsmitglied),
  • Frau Dr. Rosemarie Wilcken (Vertreterin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz),
  • Herr Prof. Dr. Joachim Winkler (Bürgerschaftsmitglied),
  • Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz (Bürgerschaftsmitglied).

Stadtkirchenstiftung

Mit Bescheid vom 10.09.2008 des Bundesamtes für Zentrale Dienste und Vermögenszuordnung erfolgte dann die Zuordnung verschiedener Grundstücke im Bereich der Hansestadt Wismar und der Gemeinde Dorf Mecklenburg, so die der Georgenkirche, der Marienkirche und der Nikolaikirche.

Konsequenterweise beschloss die Bürgerschaft nunmehr in ihrer Sitzung am 29.04.2010 auf der Grundlage eines Satzungsentwurfs die Errichtung einer treuhändischen „Stadtkirchenstiftung zu Wismar“ und die Einbringung der aus den ehemals Geistlichen Hebungen zugeordneten Grundstücke in das Stiftungsvermögen.

Zweck dieser Stiftung ist es, die historischen Stadtkirchen zur Förderung der Kultur, des Denkmalschutzes und der evangelisch-lutherischen Religion zu erhalten.

Zudem sollte ein Stiftungskuratorium mit 11 Mitgliedern gebildet werden, die durch die Bürgerschaft für jeweils 5 Jahre bestätigt werden.

Mit der Umstellung des Haushaltes der Hansestadt Wismar von der Kameralistik auf die Doppik erfolgte nunmehr auch finanziell die Bildung des Sondervermögens (gesonderter Nachweis des Vermögens der nicht rechtsfähigen Stiftung).

Eines der wichtigsten Ziele der Stadtkirchenstiftung ist nunmehr der Aufbau eines Grundstockvermögens zur mittelfristigen Sicherung der Bauunterhaltung aus den Erträgen. Ebenso wie bei der Sicherung und beim Wiederaufbau dieser stadtprägenden Kirchenbauten bedarf es auch hierbei weiterhin eines großen Engagements von Spendern, um diese kulturhistorischen Baudenkmale nicht wieder zu Ruinen verkommen zu lassen.

Die Vermögens- und Finanzrechnung werden jährlich zusammen mit dem städtischen Haushalt veröffentlicht.

 

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St. Georgen

Die Kirche St. Georgen zählt zu den bedeutendsten Baudenkmalen norddeutscher Backsteingotik. Als ehemalige Pfarrkirche der Neustadt ist sie im südwestlichen Bereich der Altstadt gelegen. Ihre Errichtung fällt in die Zeit des späten Mittelalters und der Reformation.

Vor der Fertigstellung von St. Georgen im Jahr 1594 wurde sie während ihrer langen Bauzeit mehrfach verändert.

Das kolossale Lang- und Querhaus stellt gleichzeitig den letzten im Mittelalter begonnenen Großbau einer städtischen Pfarrkirche in Norddeutschland dar.

Bei einem Luftangriff im April 1945 wurde sie so schwer beschädigt, dass sie als Kirche nicht mehr genutzt werden konnte.

Bis Januar 1990 stand die Ruine ungesichert in der Stadt. Nach einem schweren Orkan, der den Nordgiebel zum Einsturz brachte, begann man mit Hilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz mit dem Wiederaufbau der Backsteinkirche.

Insbesondere die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Förderung durch Bund, Land und Stadt sowie zahlreiche private Spender haben dafür gesorgt, dass dieses gotische Monument wieder entstand und einer breiten öffentlichen und auch einer kirchlichen Nutzung zugänglich gemacht werden konnte.

Ungeachtet der Bautätigkeiten hat sich die St.-Georgen-Kirche längst zu einem attraktiven kulturellen Veranstaltungsort etabliert. Hier finden mit großer Akzeptanz Kongresse, Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und kirchliche Veranstaltungen statt.

Ein außerordentlicher Anziehungspunkt ist die Mitte 2014 fertiggestellte Aussichtsplattform auf dem Westturm, die barrierefrei über einen Aufzug für die Besucher erreichbar ist und einen nahezu uneingeschränkten Blick auf die Altstadt, den Hafen, das Umland und, bei entsprechender Witterung, bis zur Insel Poel erlaubt. Seit 2005 wurden hier rund 2 Millionen Besucher gezählt.

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St. Marien

Die Kirche St. Marien liegt in unmittelbarer Nähe des Marktplatzes und des Rathauses. Sie war die Rats- und Hauptpfarrkirche der Stadt.

Die Kirche wurde im 13. Jahrhundert zunächst als Hallenkirche errichtet. Ab 1339 begann man unter der Leitung des Baumeisters Hans Grote mit dem Neubau der dreischiffigen Basilika nach dem Vorbild des französischen Kathedralbauschemas.

Im Jahr 1375 wurde das Langhaus vollendet. Um 1450 wurde der Westturm um drei Stockwerke erweitert und erreichte eine Höhe von 80 Metern. Die Zifferblätter der Turmuhr haben einen Durchmesser von 5 Metern. Das Uhrwerk lässt dreimal am Tag über das Glockenspiel einen von vierzehn Chorälen erklingen.

Von der dreischiffigen Basilika mit kathedralem Umgangschor blieb nach schweren Zerstörungen im 2. Weltkrieg nur noch der 80 Meter hohe Westturm bewahrt.

Kurz vor dem Ende des 2. Weltkrieges zerstörten Lufttorpedos die St.-Marien-Kirche und mit ihr das gesamte sogenannte Gotische Viertel. In diesem Zuge wurden jahrhundertealte Gebäude, wie zum Beispiel das Archidiakonat, die Alte Schule an der Südseite der Marienkirche und St. Georgen zum Teil dem Erdboden gleichgemacht. Eines der schönsten gotischen Viertel im Ostseeraum wurde damit vernichtet.

Auf Beschluss des damaligen Rates der Stadt als örtlichem Organ des sozialistischen Zentralstaates wurde im Jahr 1960 das beschädigte Kirchenschiff der St.-Marien-Kirche gesprengt, sodass nur noch der 80 Meter hohe Kirchturm übrig geblieben ist.

Seit der Eröffnung der Ausstellung im Jahr 2002 haben bis heute mehr als 2 Millionen Gäste diese Ausstellung besucht. Die andeutungsweise aufgemauerten Außenwände des Kirchenschiffes lassen die einstige Größe und Schönheit dieser Kirche erahnen und wieder deutlich werden.

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28.01.2020
Marienforum 2020 © Pressestelle der Hansestadt Wismar
Mitten in der Altstadt ist mit der Neugestaltung des St. Marien-Forums ein weiterer Platz für Begegnungen entstanden. Auf dem Grundriss des ... weiterlesen

St.-Nikolai-Kirche in Wismar

Die Kirche St. Nikolai steht an einem der ältesten künstlichen Wasserläufe Deutschlands, der Frischen Grube. Sie wurde als Kirche der Seefahrer und Fischer errichtet.

Das Mittelschiff erreicht mit 37 Metern Höhe fast das Maß der Lübecker Marienkirche.

Es ist das zweithöchste Mittelschiff im Sakralbau der Backsteingotik. Eine Besonderheit stellen die an der Nord- und Südseite hervortretenden Vorhallen dar, die den Armen eines Querschiffs ähneln. Der außerordentlich reich geschmückte Südgiebel nimmt mit seiner Fülle an glasierten figürlichen Formsteinen in der Backsteinbaukunst eine Sonderstellung ein.

Von der mittelalterlichen Ausstattung von St. Nikolai sind der aus dem späten 13. Jahrhundert stammende Taufstein aus Granit und der Anfang des 16. Jahrhunderts gefertigte Schifferaltar erhalten. Geprägt ist der Innenraum jedoch durch die komplett erhaltene barocke Ausstattung.

St. Nikolai wird ausschließlich und kostenfrei von der evangelischen Kirchgemeinde genutzt.

 

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Kontakt

Stadtkirchenstiftung zu Wismar
Hinter dem Rathaus 6
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-9041
Fax: 03841 251-777-9041

Spenden

Das Ziel der Stiftung ist es, die Zukunft der Stadtkirchen langfristig zu sichern. Die Erhaltung dieser historisch wertvollen Kirchen hängt daher maßgeblich von Spenden ab. Daher freuen wir uns sehr über Spenden und Zustiftungen.

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