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Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
[Nr.99050023020000 ]

Volltext

Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

Onlinedienst

Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:

Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • Reisegewerbekarte

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Kosten

Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: 51 Euro für die Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr.

Fristen

Im Regelfall sofort

Unterstützende Institutionen

Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte bzw. große kreisangehörige Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.

Zuständig

SG Gewerbe
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-3282
Fax: 03841 251-777-3280
E-Mail

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
(außerhalb der Sprechzeiten Termine nach Vereinbarung)

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Maria Ulonska
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-3282
E-Mail
E-Mail