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22.04.2017

Amtliche Bekanntmachung

Planfeststellung für das Bauvorhaben:

„Planfeststellung Ersatzneubau EÜ Mühlenbach Wismar, Bahn-km 0,441 an der Strecke 6921 Wismar – Rostock“, Bahn-km 0,441 der Strecke 6921 Wismar – Rostock Hbf

in der Gemeinde: Hansestadt Wismar

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hamburg/Schwerin, vom 10.03.207. AZ 571/ppü/008-2015#005, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 24. April 2017 bis 09. Mai 2017 im Bauamt der Hansestadt Wismar, Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar, 2. OG, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, eingesehen werden.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Wismar, den 24.03.2017

Quelle: Stadtanzeiger 04/2017

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.