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Studiengang "Öffentliche Verwaltung" – Bachelor of Laws  – öffentliche Verwaltung (m/w/d)

Einstellungstermin: 1. Oktober des jeweiligen Jahres

Bewerbung: Die Studienplätze werden ein Jahr vor Studienbeginn im Juni / Juli ausgeschrieben.

Folgende Voraussetzungen solltest du mitbringen:

  • Höchstalter am Tag der Einstellung: 34 Jahre (bei Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen: 37 Jahre)
  • Fachhochschulreife bzw. allgemeine Hochschulreife
  • gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse (mindestens 2,5)
  • Interesse am Umgang mit komplexen Rechtsvorschriften
  • kunden- und dienstleistungsorientiertes Auftreten
  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten (m/w/d)
  • sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist: geeigneter Nachweis über die vorhandenen Deutschkenntnisse (z.B. Sprachzertifikat)

Der Studiengang dauert 3 Jahre und gliedert sich wie folgt:

  1. Grundlagenstudium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (18 Monate) in Güstrow
  2. berufspraktische Studienzeit in den Ämtern der Hansestadt Wismar (12 Monate)
  3. Vertiefungsstudium an der Fachhochschule (6 Monate)

Der Studiengang besteht aus Modulen, in deren Verlauf jeweils Prüfungen abgelegt werden. Im Grundlagenstudium erwerben die Anwärter (m/w/d) Kenntnisse u.a. auf den Gebieten Staats- und Europarecht, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Recht des öffentlichen Dienstes, die sie während der sich anschließenden berufspraktischen Ausbildung in der Stadtverwaltung eigenständig anwenden sollen. Dem berufspraktischen Jahr folgt das Vertiefungsstudium, in welchem auch die Bachelorarbeit geschrieben wird.

Während der Ausbildung hast du den Status eines Beamten (m/w/d) auf Widerruf und wirst zum Stadtverwaltungsinspektoranwärter (m/w/d) ernannt. Die Höhe deiner Besoldung entspricht dem Anwärtergrundbetrag gemäß des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes M-V (BesVAnpG M-V) in der jeweils aktuellen Fassung.

Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage gemäß § 5 Absatz 1 der Erholungsurlaubsverordnung.

Im Anschluss an das Studium kommt eine Vielzahl von interessanten Tätigkeiten in verschiedenen Verwaltungen in Betracht, wie z. B. Tätigkeiten in

  • Personaldezernaten,
  • Haushaltsabteilungen,
  • Umweltbehörden oder
  • Ämtern für Jugend, Soziales und Sport der Städte und Landkreise.
Emma und Jonas machen ihren Bachelor of Laws
© Pressestelle der Hansestadt Wismar

Weitere Information über den Studiengang erhalten Sie auf der Internetseite der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern: http://www.fh-guestrow.de/Studium/FBAV/StudienAV/

Kontakt

Amt für Personal, Organisation und IT
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-1100
Fax: 03841 251-1109
Frau Jana Wellnitz
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-1110
E-Mail

Hinweise

Die Ausschreibungen der Ausbildungsberufe werden im Juni / Juli des laufenden Kalenderjahres unter www.wismar.de, www.interamt.de, www.arbeitsagentur.de, im Stadtanzeiger und im Nordwestblick veröffentlicht.

Die Hansestadt Wismar kann deine Bewerbung nur berücksichtigen, wenn eine vorangegangene öffentliche Stellenausschreibung erfolgt ist. Aus diesem Grund werden Initiativbewerbungen grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Lass dich nicht entmutigen und denke an Juni / Juli!