Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 26/92 Wohngebiet Zierower Weg - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung
Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 26/92 ist auf Beschluss der Bürgerschaft eine Änderung im vereinfachten Verfahren gemäss § 13 BauGB durchzuführen.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird abgesehen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen. Die Satzung wird im Stadtanzeiger öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 26/92 ist seit dem 16.03.2002 rechtskräftig. Das Wohngebiet wurde inzwischen, bis auf einen kleinen Teilbereich, realisiert.
Der Grundstückseigentümer der Restfläche beantragte, die festgesetzte, geschlossene, Bauweise zu ändern, damit dort entsprechend des Bedarfs Einzel- bzw. Doppelhäuser errichtet werden können. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen diese Änderung.
Rückbau der ehemaligen Papierfabrik
Die leerstehenden und verfallenen Gebäude der ehemaligen Papierfabrik in der Rostocker Straße sollen abgerissen werden. Die Finanzierung der Rückbaumaßnahme in Höhe von 300.000,- erfolgt gemäß den Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Städtebaufördermitteln. Die frei gelegte Fläche, in unmittelbarer Nähe zum Lindengarten, soll nach Klärung der Altlastenproblematik städtebaulich entwickelt werden. Das Grundstück an der Rostocker Straße wird voraussichtlich zunächst als provisorische Stellplatzfläche genutzt.