Hilfsnavigation
Seiteninhalt
Beschlüsse der 17. Sitzung der Bürgerschaft am 15. Dezember 2005

Zu Beginn der Sitzung gratulierte der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz:
Silvio Bernhardt, Rüdiger Haase, Günter Maelck, Olaf Hackbarth, Ingrid Mösken,
Gerda Porath und Dr. Martin Steinbrecher
Sie gehören  zu den 100 Persönlichkeiten des Landes, die der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der vergangenen Woche für ihre engagierte ehrenamtliche Arbeit geehrt hat.

 


Finanzielle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen und  der Tagespflege
Die Bürgerschaft beschloss die 2. Änderungssatzung der Satzung zur finanziellen Ausstattung der Kindertageseinrichtungen und  der Tagespflege in der Hansestadt Wismar vom 01.01.2005.

 


1. Änderung der Gebührenverordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Gebiet der Hansestadt Wismar
Die Parkgebührenverordnung vom Mai 2005 wurde geändert. Danach werden folgende Gebühren erhoben:

  • Marktplatz/Am Markt mit 0,50 € je angefangene 20 Minuten von Montag bis Freitag 8-18Uhr und Samstag 8-12 Uhr,
  • Parkplatz Marienkirchplatz und
  • Dankwartstraße mit 0,50 € je angefangene 30 Minuten von Montag bis Freitag 8-18 Uhr und Samstag 8-12 Uhr,
  • Parkplatz Mecklenburger Straße (Theaterplatz) 0,50 € je angefangene 30 Minuten von Montag bis Freitag 8-18 Uhr

Auf allen Parkplätzen ist das Parken an gesetzlichen Feiertagen gebührenfrei.
Die neue  Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Stadtanzeiger in Kraft.


Umzugsbeihilfe für Studenten
Seit diesem Jahr können Studenten der Hochschule Wismar einen Antrag auf Umzugsbeihilfe bei der Hansestadt Wismar stellen.
Bisher wurde eine einmalige Unterstützung von 250 € zum Studienbeginn ausgegeben. Studenten, die zum Sommersemester ihr Studium aufnahmen, wurden nicht berücksichtigt.
Deshalb wurde der geltende Bürgerschaftsbeschluss aufgehoben. Mit einer neuen Satzung wird die Beihilfe auf maximal 3 Jahre, zu jeweils 100 € nach dem ersten und zweiten Kalenderjahr und 50 € nach dem dritten Jahr gestaffelt. Maximal sind es 250 Euro. Die neue Regelung soll die Studenten dazu motivieren, für den  Zeitraum ihres Studiums den Hauptwohnort in der Hansestadt Wismar zu wählen und beizubehalten. 
Damit soll auch die  Einnahmesituation der Stadt bei der Schlüsselzuweisung pro Einwohner durch das Land verbessert werden.
Anträge können  im Bürgerbüro im Rathaus gestellt werden. Dazu ist die Vorlage des Personalausweises und eine Studienbescheinigung erforderlich.
Die neue Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung im Stadtanzeiger  in Kraft.

 


Programm „Stadtumbau Ost“ – 1. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
Seit 3 Jahren erfolgt  die Stadtentwicklung  und der Stadtumbau in der Hansestadt Wismar  auf  der Grundlage eines  integrierten Stadtentwicklungskonzeptes  (ISEK).
Das Konzept, in dem dargestellt wird, wie die einzelnen Stadtteile umgestaltet werden können,  wurde aktualisiert. Die Fortschreibung des Konzeptes ist erforderlich, damit  Fördermitteln aus dem Investitionsprogramm „Stadtumbau Ost“  beantragt werden können.


Bauleitplanung der Hansestadt Wismar

Beschlossen wurden:

  • Der Bebauungsplan Nr. 54/00 „Wohn- und Mischgebiet Lübsche Burg“ – Zweite öffentliche Auslegung.
  • Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar
  • Umwandlung von Sonderbaufläche, Wohnbaufläche, Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft in ein Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ und Grünfläche/Ausgleichsfläche (AGLF) im Bereich Hinter Wendorf-
    Abwägung und Abschließender Beschluss.
  • Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar
    „Umwandlung von Teilflächen des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Hafen im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie in Mischgebiet und Gewerbegebiet“
    Abwägung der Anregungen und Abschließender Beschluss.
  • Die 29. Änderung zum Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar
    „Umwandlung eines Dorfgebietes in Wohnbaufläche, Gemischte Baufläche und Grünfläche sowie Fläche für die Landwirtschaft in Grünfläche in Kluß“
    Abwägung der Anregungen und Abschließender Beschluss.
  • Die 45. Änderung zum Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar
    „Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich des Geländes Zuckerfabrik“ Abwägung der Anregungen und Abschließender Beschluss.

Verlegung der Eingangssituation des Theaters, Anbau eines neuen Foyers
Die schrittweise Umgestaltung des Theaters der Hansestadt Wismar in der Ph.-Müller-Straße wird auf Beschluss der Bürgerschaft fortgesetzt. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Hochschule Wismar erfolgen. In den Jahren 2006 und 2007 erfolgt die Verlegung des Einganges zur Bürgermeister-Haupt-Straße mit dem Anbau eines neuen Foyers.
Die Gesamtbaukosten in Höhe von 437.000,00 € werden entsprechen der Baukosten- und Maßnahmenbeschreibung bereitgestellt.
  Fraktionszuwendungen
Die Bürgerschaft legt die Zuwendungen an die Fraktionen der Bürgerschaft ab dem 01.01.2006 wie folgt fest:
Der Sockelbetrag pro Fraktion beträgt 3.000,00 Euro.
Die jährlichen Zuwendungen je Fraktionsmitglied betragen 1.800,00 Euro.
Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2006 einzustellen.
Die Mittel werden für die ordnungs- und sachgemäße Arbeit in den Fraktionen, wie z.B.. die Anschaffung von technischen Geräten, Büromaterial  und  die Bezahlung der Geschäftsführer benötigt. Seit 15 Jahren wurde die Höhe der Zuwendungen nicht geändert. Im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten, bleiben sie auch nach der Anpassung die Niedrigsten in Mecklenburg-Vorpommern.
Parkplatz Richard-Wagner-Straße
Die Bürgermeisterin wurde gebeten zu prüfen, ob am Rande des Geländes des niedergelegten Hochhauses in der Richard-Wagner-Straße einige Parkplätze geschaffen werden können. Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Zukünftige Förderung einer Gesellschaft
Die  zukünftige Zusammenarbeit mit einer Gesellschaft wird von einem ordnungsgemäßen Nachweis der Verwendung von Fördermitteln  abhängig gemacht.


Verwendung der Kaufpreiserlöse
Die Kaufpreiserlöse für die Veräußerung der Gesellschafteranteile an der Städtischen Krankenhaus gGmbH sind bis zur endgültigen Regelung der steuerlichen Konsequenzen einem Verwahrkonto der Stadtkasse zur Liquiditätsverstärkung zuzuführen


Unentgeltliche Übertragung von unerschlossenen Gewerbeflächen
Die Hansestadt Wismar überträgt unentgeltlich Grundstücke,  ca. 211.500 m²,  im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21/91„Gewerbegebiet Haffeld Nord“, die sich in ihrem Eigentum befinden und als künftige Gewerbeflächen ausgewiesenen sind,  an  die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar  mbH .  
Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen sind die Grundstücke an eine dort ansässige Firma und  an andere ansiedlungswillige Unternehmen zu verkaufen.

 


 

19.12.2005 
Quelle: Büro der Bürgerschaft