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Beschlüsse der 15. Sitzung der Bürgerschaft am 27. Oktober 2005

Mandatsveränderungen in der Bürgerschaft
Mit Wirkung vom 30.09.2005  hat Daniel Weckert (AJL, Wahlbereich I), Fraktion Die Neuen GBJ, sein Mandat in der Bürgerschaft niedergelegt, weil  er ein Studium in Karlsruhe  aufgenommen hat. Ersatzperson ist  Martin Börner (AJL, Wahlbereich I). Herr Börner hat die Annahme des Mandates schriftlich erklärt. Herr Börner war zur Sitzung nicht anwesend.

Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
Vorschläge der SPD Fraktion:

  • Gesundheits- und Sozialausschuss
    Herr Jürgen Cremer scheidet als Stellvertreter aus.
    Frau Elke Gustke wird neue Stellvertreterin.
  • Ausschuss für Kultur Sport und Bildung
    Frau Gunda Umland-Sellner scheidet als Stellvertreterin aus.
    Herr Bernd Wulff wird neuer Stellvertreter.

 


Straßenreinigung         
Die Straßenreinigungssatzung und die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar wurden beschlossen. Sie sollen rückwirkend zum 01.01.2001 in Kraft treten.
Die erneute  Beschlussfassung ist aus rechtlichen Gründen erforderlich.

 


Grundsatzentscheidung zum Abschluss von Pachtverträgen mit Sportvereinen
Sportvereine, die mit der Hansestadt Wismar einen langfristigen Pachtvertrag über kommunalen Grundbesitz abschließen, wird für die Dauer von 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages der zu zahlende Pachtzins als Sportförderung erstattet.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der jeweilige Sportverein die Gemeinnützigkeit und die Mitgliedschaft im Stadtsportbund Wismar e.V. nachweist.
Nach Ablauf des Zeitraumes von 5 Jahren kann die Erstattung des Pachtzinses auf dem Wege der Sportförderung für weitere 5 Jahre, auf Antrag, verlängert werden.

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Alten-und Pflegeheim Wendorf
Dem Bebauungsplan Nr.  47/97 „Sonstiges Sondergebiet Alten- und Pflegeheim Wendorf“ sowie der Abwägung der Bedenken und Anregungen und dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB wurde zugestimmt.
Da der Lärmschutz nicht gewährleistet war, folgte das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dem Beschluss der Bürgerschaft vom 28.11.1998 nicht. Der Bebauungsplan wurde deshalb nicht rechtskräftig.
Nach Abschluss  der  Rekonstruktion der Rudolf-Breitscheid-Straße im Bereich des  Alten- und Pflegeheimes hat  sich die Situation durch den neuen Straßenbelag grundlegend verbessert, so dass die Maßgaben erfüllt werden können.

Altengerechte Wohnanlage Rabenstraße
Mit der Genehmigung des Vorhaben- und Erschließungsplanes  Nr. 22/98 „Altengerechte Wohnanlage Rabenstraße“ im Jahre 1999 wurden durch ads Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Maßgaben und Auflagen erteilt.
Die  Auflagen wurden abgearbeitet, so dass die Bürgerschaft einen satzungsändernden Beschluss fassen konnte.

Dauerkleingartenanlage Klingenberg
Die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 44/96 „Dauerkleingartenanlage Klingenberg“ wurde beschlossen.
Der B-Plan wäre am 09.06.2001 rechtskräftig geworden. Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald vom 22.06.05 wurde der B-Plan für unwirksam erklärt.
Das OVG Greifswald hat entschieden, der B-Plan ist unwirksam, weil Bürgerschaftsmitglieder, die gleichzeitig Pächter in der Kleingartenanlage Klingenberg sind, an der Abstimmung zum Satzungsbeschluss mitgewirkt haben. Entsprechend der Kommunalverfassung besteht für diese Bürgerschaftsmitglieder ein Mitwirkungsverbot. Mit dem ergänzenden Verfahren soll der Fehler geheilt werden.

 


Kosten Straßenbeleuchtung am Pappelweg
Zur Beitragserhebung für die Erneuerung  der Beleuchtung am Pappelweg wurde eine gesonderte Abrechnung (Kostenspaltung) beschlossen.
Die Kosten betragen ca. 16.200,00 €.
Entsprechend  der Straßenbaubeitragssatzung werden davon 75 % auf die Anlieger umgelegt.

Neutrale Broschüren
Die Bürgermeisterin wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in Broschüren und Veröffentlichungen der Hansestadt Wismar Parteien entweder nicht oder nur ausgewogen erwähnt werden.

  Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Städtisches Krankenhaus Wismar
Die Bürgerschaft verzichtet ab sofort auf eine monatliche Berichterstattung zum Städtischen Krankenhaus entsprechend des Beschlusses vom 17.02.2005.

Es wurde beschlossen, gegenüber der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern eine bis zum 31.12.2005 befristete Erklärung abzugeben, um die Leistungsansprüche der Betriebsrentenberechtigten des Städtischen Krankenhauses gGmbH zu sichern.


Vergabe von Bauleistungen 
Der Auftrag für die Sanierung der Rostocker Straße 2. BA  (Abschnitt Kastanienallee bis Bebberwiese) wurde an eine  Firma aus der Hansestadt Wismar vergeben.
Die Auftragssumme beträgt ca. 659 T€.


 

02.11.2005 
Quelle: Büro der Bürgerschaft