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Beschlüsse der 12. Sitzung der Bürgerschaft am 30. Juni 2005 Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz, gratulierte dem jüngsten Mitglied der Bürgerschaft, Daniel Weckert, Fraktion Die Neuen GBJ, zum Abitur. Herr Weckert ist der erste Abiturient in 15 Jahren Bürgerschaft.

 


Hochschule Wismar
Der Präsident der Bürgerschaft verlas folgende Erklärung:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar und die Bürgermeisterin bitten die Bürger der Stadt und der Region Wismar, durch ihre Teilnahme an den Veranstaltungen am 2. Juli 2005, insbesondere an der Demonstration um 11.00 Uhr auf dem Marktplatz, ihre Verbundenheit mit der Hochschule Wismar zu dokumentieren und die Forderungen der Hochschule zur Erhaltung des 3-Säulen-Modells Wirtschaft, Technik und Gestaltung zu unterstützen.

 


Aufhebung der “Schule am Turnplatz”
Die „Schule am Turnplatz“ wird zum Schuljahr 2006/2007 aufgehoben.
Das Gebäude wird ab dem Schuljahr 2006/2007 durch die städtische Musikschule genutzt.
Weil die Schülerzahlen in der Stadt  nicht ausreichten, wurden ab dem Schuljahr 2003/2004  an der Turnplatz-Schule keine 5. Klassen mehr gebildet.
Am Ende des Schuljahres 2005/2006 gibt es dort nur noch drei Klassen, die dann im Klassenverband zur Ostsee-Schule wechseln.
Die Musikschule der Hansestadt Wismar befindet sich zurzeit im Gebäude Neustadt 1.
Dort ist es nicht möglich, alle Fachbereiche unterzubringen.
Die Turnplatz-Schule bietet optimale Bedingungen für den Unterricht der etwa
800  Musikschüler der Stadt. Die Aula kann für Veranstaltungen und Konzerte genutzt werden. Das Gebäude in der Neustadt 1 wird nach dem Umzug einer neuen Nutzung zugeführt.     
1. Änderungssatzung der Satzung zur Förderung des Sports
Die Satzung zur  Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar wird geändert.
Auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes  sollen ab dem Haushaltsjahr 2005 alle Nutzer von städtischen Sporteinrichtungen durch Gebührenerhebung in geringem Umfang zur Abdeckung der auftretenden Bewirtschaftungskosten herangezogen werden. 

 


 

Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung kommunaler Sporteinrichtungen der Hansestadt Wismar, außer Schulsporteinrichtungen, vom 01. Dezember 1992
Der Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung  vom 01. Dezember 1992 wurde zugestimmt.
Die zurzeit gültige Gebührensatzung   musste wegen des Wegfalls einiger kommunaler Einrichtungen, wie z. B. die Nutzung der Schwimmhalle, die Nutzung der Kegelhalle Volkshaus sowie die Nutzung des Wassersporthafens Wendorf,   überarbeitet werden.
Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schulen und Sport und des Freizeitbades Wonnemar
Eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung wurde beschlossen.
Alle Nutzer kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schulen und Sport sowie des Freizeitbades Wonnemar müssen ab 01.01.2005  bezahlen.
Kostenspaltung
Aufgrund des Kommunalabgabengesetzes M-V und  der Satzung der Hansestadt Wismar über
die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen
wurde eine gesonderte Abrechnung für  die Baumaßnahmen   Fahrbahn und
Straßenbeleuchtung für den Dammweg zwischen Kormoranweg und Krebsgang  beschlossen.            
Im Frühjahr/Sommer 1998  wurde der Dammweg zwischen Kormoranweg und Krebsgang um- und ausgebaut. Die Straßenbeleuchtung wurde erneuert und erweitert.  Die Fahrbahn wurde auf einer Breite von 4,0 m mit einer neuen Bitumendecke versehen. Die Kosten für die durchgeführten  Baumaßnahmen  betragen ca. 81.500,- Euro, wovon entsprechend Straßenbaubeitragssatzung  75% auf die  Anlieger umgelegt werden.
Spielplatzkonzept
Die 2. Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes wurde beschlossen.    
Das Spielplatzkonzept ist Teil der Stadtentwicklungsplanung.
Das Konzept beinhaltet die Bestandsermittlung  und –bewertung sowie Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung. So können  kurzfristig und langfristig Maßnahmen für eine kinderfreundliche Stadt eingeleitet werden.
Jährlich werden ca. 30.000,00 € für die Bestandserhaltung sowie den Um- und Ausbau von Spielgeräten und Spielplätzen bereitgestellt.
Außerdem werden seit 1996 jährlich zusätzlich 51.000,00 € für die Schaffung von Spielräumen investiert. Durch die  Städtebauförderprogramme für die Altstadt und den Friedenshof sowie im Rahmen der Schulsanierung wurden erhebliche Mittel für die Schaffung neuer Spielplätze aufgewendet. 
Von 1996 bis 2004  sind es insgesamt 2,9 Mill. €.
Durch die Stadt werden gegenwärtig 48 öffentliche Spielplätze, 18 öffentliche Bolzplätze und
1 öffentliche Skateranlage betreut. 
 

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar

Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar
„Umwandlung von Grünfläche in gewerbliche Baufläche und gewerbliche Baufläche in Grünfläche im Bereich Haffeld Nord“ und  die 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 21/91 „ Gewerbegebiet Haffeld Nord“ wurden beschlossen.
Danach ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung  und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Die Änderungen sind erforderlich, um günstige Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes zu schaffen. Es ist vorgesehen, die gewerbliche Baufläche in Richtung Westen zu verlagern und somit eine zusammenhängend nutzbare Gewerbefläche zu schaffen.
Die Veränderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes setzt die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes in einem gesonderten Bauleitplanverfahren voraus.


  Der  Aufstellung eines Planänderungsverfahrens  zur 1. Änderung des Bauungsplanes Nr. 39/96 „ Gewerbegebiet Haffeld Süd I – Am Torney“ wurde zugestimmt.
Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird abgesehen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann jetzt vorgenommen werden.
Der Bebauungsplan  ist seit 2001 rechtskräftig.
Ein im benachbarten Gewerbegebiet Haffeld Süd II  angesiedeltes Unternehmen möchte sich erweitern und beabsichtigt, angrenzende Grundstücke im Gewerbegebiet Haffeld Süd I zu erwerben. Es ist vorgesehen,  40 neue Arbeitsplätze zu schaffen.
 

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27/92 „Wohngebiet Dammhusen Süd“ ist mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.  Er ist nun entsprechend des Baugesetzes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In dem seit 1994 rechtskräftigen Bebauungsplan sind  ein Drittel der Flächen noch nicht bebaut. Ursprünglich sollten dort 3-geschossige Wohnhäuser entstehen. Die Planungen werden verändert, damit Einfamilienhäuser, sowie untergeordnet Doppel- und Reihenhäuser gebaut werden können.


 

Die Vorlagen zur  39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar
Umwandlung von Wohnbaufläche, Sonderbaufläche, Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft in ein Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ und Grünfläche (Ausgleichsfläche/AGLF) im Bereich Hinter Wendorf –
und  der Bebauungsplanentwurf  Nr. 13/91
-Sondergebiet “Großflächiger Einzelhandel“ Hinter Wendorf- 
wurden von der Bürgermeisterin zurückgezogen.
Sie sollen der Bürgerschaft in der Augustsitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


  Schwerlasttransporte im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Wismar
Die Bürgermeisterin wurde gebeten, Möglichkeiten zur Reduzierung des Schwerlasttransportes im gesamten Stadtgebiet zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung   Erteilung von Gesellschaftererklärungen
Die Bürgerschaft stimmte der Erteilung von Gesellschaftererklärungen durch die Hansestadt Wismar für die Bereitstellung zweier Darlehen durch eine Bank an eine städtische Gesellschaft zu.
Verkauf des Volkshauses Schweriner Straße
Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20/91 „Schützenwiese“, ist das mit dem Volkshaus bebaute Grundstück, bestehend aus verschiedenen Teilflächen, zum Verkehrswert anzubieten oder in Form eines öffentlichen Ausschreibungs- bzw. Versteigerungsverfahren zum Höchstgebot zu verkaufen.
Der Verkehrswert der Teilflächen und des Gebäudes beträgt laut Gutachten  367.061,00 €. Die Kosten des Verkaufs, des Verkehrswertgutachtens, sowie die Kosten der öffentlichen Ausschreibung trägt der Käufer.
Eine Restfläche von  etwa 2000 m²  verbleibt bei der Hansestadt Wismar.
Der Käufer des Volkshauses  wird verpflichtet dort Parkplätze zu errichten. Die Baukosten für die Stellplätze, ca. 181.000,00 €, werden nach Fertigstellung, Rechnungslegung und Abnahme des Parkplatzes mit dem Kaufpreis verrechnet.
Vergabe von Planungsleistungen
Ein Architekturbüro aus Schwerin erhielt nach europaweiter Ausschreibung den Auftrag, die Architektenleistungen für die Umnutzung eines ehemals militärisch genutzten Gebäudes zu einer musealen Einrichtung im Bereich Lübsche Burg zu erbringen. 
Zunächst werden im Rahmen eines Stufenvertrages die Planungsleistungen zur Erarbeitung der  Genehmigungsplanung übertragen.

 

06.07.2005 
Quelle: Büro der Bürgerschaft