Beschlüsse der 12. Sitzung der Bürgerschaft am 30. Juni 2005 |
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz, gratulierte dem jüngsten Mitglied der Bürgerschaft, Daniel Weckert, Fraktion Die Neuen GBJ, zum Abitur. Herr Weckert ist der erste Abiturient in 15 Jahren Bürgerschaft. |
|
Hochschule Wismar Der Präsident der Bürgerschaft verlas folgende Erklärung: Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar und die Bürgermeisterin bitten die Bürger der Stadt und der Region Wismar, durch ihre Teilnahme an den Veranstaltungen am 2. Juli 2005, insbesondere an der Demonstration um 11.00 Uhr auf dem Marktplatz, ihre Verbundenheit mit der Hochschule Wismar zu dokumentieren und die Forderungen der Hochschule zur Erhaltung des 3-Säulen-Modells Wirtschaft, Technik und Gestaltung zu unterstützen. |
|
Aufhebung der Schule am Turnplatz Die Schule am Turnplatz wird zum Schuljahr 2006/2007 aufgehoben. Das Gebäude wird ab dem Schuljahr 2006/2007 durch die städtische Musikschule genutzt. Weil die Schülerzahlen in der Stadt nicht ausreichten, wurden ab dem Schuljahr 2003/2004 an der Turnplatz-Schule keine 5. Klassen mehr gebildet. Am Ende des Schuljahres 2005/2006 gibt es dort nur noch drei Klassen, die dann im Klassenverband zur Ostsee-Schule wechseln. Die Musikschule der Hansestadt Wismar befindet sich zurzeit im Gebäude Neustadt 1. Dort ist es nicht möglich, alle Fachbereiche unterzubringen. Die Turnplatz-Schule bietet optimale Bedingungen für den Unterricht der etwa 800 Musikschüler der Stadt. Die Aula kann für Veranstaltungen und Konzerte genutzt werden. Das Gebäude in der Neustadt 1 wird nach dem Umzug einer neuen Nutzung zugeführt. |
|
1. Änderungssatzung der Satzung zur Förderung des Sports Die Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar wird geändert. Auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes sollen ab dem Haushaltsjahr 2005 alle Nutzer von städtischen Sporteinrichtungen durch Gebührenerhebung in geringem Umfang zur Abdeckung der auftretenden Bewirtschaftungskosten herangezogen werden. |
|
Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung für die Nutzung kommunaler Sporteinrichtungen der Hansestadt Wismar, außer Schulsporteinrichtungen, vom 01. Dezember 1992 Der Aufhebungssatzung zur Gebührensatzung vom 01. Dezember 1992 wurde zugestimmt. Die zurzeit gültige Gebührensatzung musste wegen des Wegfalls einiger kommunaler Einrichtungen, wie z. B. die Nutzung der Schwimmhalle, die Nutzung der Kegelhalle Volkshaus sowie die Nutzung des Wassersporthafens Wendorf, überarbeitet werden. |
|
Benutzungs- und Entgeltordnung der Hansestadt Wismar für die Nutzung kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schulen und Sport und des Freizeitbades Wonnemar Eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung wurde beschlossen. Alle Nutzer kommunaler Einrichtungen der Bereiche Schulen und Sport sowie des Freizeitbades Wonnemar müssen ab 01.01.2005 bezahlen. |
|
Kostenspaltung Aufgrund des Kommunalabgabengesetzes M-V und der Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen wurde eine gesonderte Abrechnung für die Baumaßnahmen Fahrbahn und Straßenbeleuchtung für den Dammweg zwischen Kormoranweg und Krebsgang beschlossen. Im Frühjahr/Sommer 1998 wurde der Dammweg zwischen Kormoranweg und Krebsgang um- und ausgebaut. Die Straßenbeleuchtung wurde erneuert und erweitert. Die Fahrbahn wurde auf einer Breite von 4,0 m mit einer neuen Bitumendecke versehen. Die Kosten für die durchgeführten Baumaßnahmen betragen ca. 81.500,- Euro, wovon entsprechend Straßenbaubeitragssatzung 75% auf die Anlieger umgelegt werden. |
|
Spielplatzkonzept Die 2. Fortschreibung des Spielplatzkonzeptes wurde beschlossen. Das Spielplatzkonzept ist Teil der Stadtentwicklungsplanung. Das Konzept beinhaltet die Bestandsermittlung und bewertung sowie Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung. So können kurzfristig und langfristig Maßnahmen für eine kinderfreundliche Stadt eingeleitet werden. Jährlich werden ca. 30.000,00 für die Bestandserhaltung sowie den Um- und Ausbau von Spielgeräten und Spielplätzen bereitgestellt. Außerdem werden seit 1996 jährlich zusätzlich 51.000,00 für die Schaffung von Spielräumen investiert. Durch die Städtebauförderprogramme für die Altstadt und den Friedenshof sowie im Rahmen der Schulsanierung wurden erhebliche Mittel für die Schaffung neuer Spielplätze aufgewendet. Von 1996 bis 2004 sind es insgesamt 2,9 Mill. . Durch die Stadt werden gegenwärtig 48 öffentliche Spielplätze, 18 öffentliche Bolzplätze und 1 öffentliche Skateranlage betreut. |
|
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar Umwandlung von Grünfläche in gewerbliche Baufläche und gewerbliche Baufläche in Grünfläche im Bereich Haffeld Nord und die 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 21/91 Gewerbegebiet Haffeld Nord wurden beschlossen. Danach ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Änderungen sind erforderlich, um günstige Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes zu schaffen. Es ist vorgesehen, die gewerbliche Baufläche in Richtung Westen zu verlagern und somit eine zusammenhängend nutzbare Gewerbefläche zu schaffen. Die Veränderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes setzt die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes in einem gesonderten Bauleitplanverfahren voraus.
|
|
Der Aufstellung eines Planänderungsverfahrens zur 1. Änderung des Bauungsplanes Nr. 39/96 Gewerbegebiet Haffeld Süd I Am Torney wurde zugestimmt. Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird abgesehen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann jetzt vorgenommen werden. Der Bebauungsplan ist seit 2001 rechtskräftig. Ein im benachbarten Gewerbegebiet Haffeld Süd II angesiedeltes Unternehmen möchte sich erweitern und beabsichtigt, angrenzende Grundstücke im Gewerbegebiet Haffeld Süd I zu erwerben. Es ist vorgesehen, 40 neue Arbeitsplätze zu schaffen. |
|
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27/92 Wohngebiet Dammhusen Süd ist mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Er ist nun entsprechend des Baugesetzes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. In dem seit 1994 rechtskräftigen Bebauungsplan sind ein Drittel der Flächen noch nicht bebaut. Ursprünglich sollten dort 3-geschossige Wohnhäuser entstehen. Die Planungen werden verändert, damit Einfamilienhäuser, sowie untergeordnet Doppel- und Reihenhäuser gebaut werden können.
|
|
Die Vorlagen zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar Umwandlung von Wohnbaufläche, Sonderbaufläche, Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft in ein Sonstiges Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel und Grünfläche (Ausgleichsfläche/AGLF) im Bereich Hinter Wendorf und der Bebauungsplanentwurf Nr. 13/91 -Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel Hinter Wendorf- wurden von der Bürgermeisterin zurückgezogen. Sie sollen der Bürgerschaft in der Augustsitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
|
|
Schwerlasttransporte im gesamten Stadtgebiet der Hansestadt Wismar Die Bürgermeisterin wurde gebeten, Möglichkeiten zur Reduzierung des Schwerlasttransportes im gesamten Stadtgebiet zu überprüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. |
|
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung |
Erteilung von Gesellschaftererklärungen Die Bürgerschaft stimmte der Erteilung von Gesellschaftererklärungen durch die Hansestadt Wismar für die Bereitstellung zweier Darlehen durch eine Bank an eine städtische Gesellschaft zu. |
|
Verkauf des Volkshauses Schweriner Straße Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20/91 Schützenwiese, ist das mit dem Volkshaus bebaute Grundstück, bestehend aus verschiedenen Teilflächen, zum Verkehrswert anzubieten oder in Form eines öffentlichen Ausschreibungs- bzw. Versteigerungsverfahren zum Höchstgebot zu verkaufen. Der Verkehrswert der Teilflächen und des Gebäudes beträgt laut Gutachten 367.061,00 . Die Kosten des Verkaufs, des Verkehrswertgutachtens, sowie die Kosten der öffentlichen Ausschreibung trägt der Käufer. Eine Restfläche von etwa 2000 m² verbleibt bei der Hansestadt Wismar. Der Käufer des Volkshauses wird verpflichtet dort Parkplätze zu errichten. Die Baukosten für die Stellplätze, ca. 181.000,00 , werden nach Fertigstellung, Rechnungslegung und Abnahme des Parkplatzes mit dem Kaufpreis verrechnet. |
|
Vergabe von Planungsleistungen Ein Architekturbüro aus Schwerin erhielt nach europaweiter Ausschreibung den Auftrag, die Architektenleistungen für die Umnutzung eines ehemals militärisch genutzten Gebäudes zu einer musealen Einrichtung im Bereich Lübsche Burg zu erbringen. Zunächst werden im Rahmen eines Stufenvertrages die Planungsleistungen zur Erarbeitung der Genehmigungsplanung übertragen.
|
|