Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
Dem Vorschlag zur Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für
Grundstückswerte in der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg wurde
zugestimmt. Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den Vertrag abzuschließen.
Die wichtigsten Punkte des vorliegenden Vertrages sind:
Die Ansiedlung der gemeinsamen Geschäftsstelle beim gemeinsamen Kataster- und Vermessungsamt in Wismar.
Die Übernahme der beiden Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Hansestadt Wismar durch den Landkreis NWM.
Die Verteilung der Kosten:
Der Vertrag muss durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern genehmigt werden.
Die gemeinsame Geschäftsstelle soll ab dem 1. Januar 2006 arbeiten.
Zurückgezogen wurde von der Bürgermeisterin die Gebührenverordnung zur Festsetzung von
Parkgebühren in der Hansestadt Wismar.
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung
Städtisches Krankenhaus Wismar
Die Bürgerschaft hat die Einleitung von Vertragsverhandlungen und den Abschluss eines Vertrages mit der Beratungsgesellschaft aus Berlin (Deutsche Bank AG/DK Cosult mit Rechtsanwaltsbüro EY Law Luther Menold ) für die Beratung und Betreuung bei der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Suche eines strategischen Partners
für das Städtische Krankenhaus Wismar beschlossen. Es gab 12 Anbieter, von denen 6 zu weiterführenden Präsentationen eingeladen wurden. Von diesen 6 Unternehmen wurden der Bürgerschaft 3 Vorschläge unterbreitet. Es wurde eine Lenkungsgruppe gebildet, die das Interessenbekundungsverfahren begleitet. Diesem Gremium gehören die Bürgermeisterin, der Senator für Soziales und Gesundheit, von der Bürgermeisterin hinzuziehende Mitarbeiter der Verwaltung und des Krankenhauses, der Verwaltungsdirektor des Krankenhauses, ein Vertreter des Personalrates des Krankenhauses und Vertreter der fünf Fraktionen der Bürgerschaft an.
Zur Erklärung: Gegenstand eines Interessenbekundungsverfahrens ist zunächst eine Unternehmens- und Potenzialanalyse. Daran schließt sich regelmäßig an eine Verkaufplanung (Zielsetzung, Konzept, Beurteilungskriterien, Berwertungsmatrix), die Entwicklung eines
Beteiligungsmodells/Transaktionsstruktur und die Ermittlung potenzieller Interessenten.
Sodann werden potenzielle Interessenten angesprochen bzw. ihnen die Möglichkeit gegeben, sich um Verhandlungen zu bewerben.
Die Bürgerschaft wird sodann beschließen, ob und ggf. mit wem in eingehende Verhandlungen eingetreten wird.
Städtebaufördermittel
Die Modernisierung / Instandsetzung der Gebäude Badstaven 7a und 7b, die einem
Privateigentümer gehören, ist mit Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 286.750,--e
und einem Darlehen in Höhe von 77.000,-- € zu fördern.
Für 5 Wohnungen, die dort entstehen, hat die Hansestadt Wismar das Belegungsrecht.
Für die Modernisierung der Gebäude Mecklenburger Straße 36 c2 - f werden dem Diakoniewerk
Fördermittel in Höhe von 415.427,-- € als Zuschuss bereitgestellt. Damit sollen die Gebäude
neben der altersgerechten Wohnanlage und dem Altenpflegeheim, „Schwarzes Kloster“,
rekonstruiert werden. Die Räumlichkeiten sollen für die Unterbringung der Verwaltung und
für soziale Dienste genutzt werden. Die Kosten für die gesamte Modernisierung und
Instandsetzung der Gebäude betragen 917.017,-- €.
Dr. med. Lothar Wöstenberg wurde entsprechend der Betriebssatzung des
ab dem 1. Mai 2005 zum Ärztlichen Direktor des Städtischen Krankenhauses Wismar berufen.