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Beschlüsse der 10. Sitzung der Bürgerschaft  am 28. April 2005

 

Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse
Dem Vorschlag zur Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für
Grundstückswerte in der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg wurde
zugestimmt. Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, den Vertrag abzuschließen.
Die wichtigsten Punkte des vorliegenden Vertrages sind:
Die Ansiedlung der gemeinsamen Geschäftsstelle beim gemeinsamen Kataster- und Vermessungsamt in Wismar.
Die Übernahme der beiden Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Hansestadt Wismar durch den Landkreis NWM.
Die Verteilung der Kosten:  

  • 30 Prozent  Hansestadt Wismar
  • 70 Prozent  Landkreis Nord-West-Mecklenburg

Der Vertrag muss durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern genehmigt werden.
Die gemeinsame Geschäftsstelle soll ab dem 1. Januar 2006 arbeiten.

 


Behindertenfahrdienst
Der Bürgerschaftsbeschluss vom 16. Dezember 1993, nachdem behinderte Bürger, die nicht in der Lage waren, allgemeine Verkehrsmittel des ÖPNV zu nutzen, einen individuellen Fahrdienst in Anspruch nehmen konnten, wurde aufgehoben.
Den momentan 10 begünstigten Personen wird Bestandsschutz gewährt.
Der Beschluss wurde aufgehoben, weil sich die öffentlichen Beförderungsmöglichkeiten für diese Personengruppe in den zurückliegenden Jahren durch weitere Anbieter verbessert haben. Im Stadtgebiet werden Niederflurbusse eingesetzt.
Für Neufälle gilt die Rechtsnorm nach Sozialgesetzbuch XII.

Effektiverer Einsatz der Kräfte und Mittel der Feuerwehren der Hansestadt Wismar
Mit einem Antrag der fünf Fraktionen der Bürgerschaft wird die Bürgermeisterin beauftragt, eine Konzeption des Einsatzes der Kräfte und Mittel, der Neuordnung und Umstrukturierung
der Feuerwehren der Hansestadt Wismar für eine kurz- und mittelfristig effektivere Wirksamkeit zu erarbeiten und diese der Bürgerschaft zum Ende des Jahres 2005 vorzulegen.

Gemeinsamer Stellplatz für Stadtrundfahrten
Der Antrag wurde vom Einreicher zurückgezogen.

 

 


Zurückgezogen wurde von der Bürgermeisterin die Gebührenverordnung zur Festsetzung von
Parkgebühren in der Hansestadt Wismar.

 

Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Städtisches Krankenhaus Wismar
Die Bürgerschaft hat  die Einleitung von Vertragsverhandlungen und den Abschluss eines Vertrages mit der Beratungsgesellschaft aus Berlin (Deutsche Bank AG/DK Cosult mit  Rechtsanwaltsbüro EY Law Luther Menold ) für die Beratung und Betreuung bei der Durchführung  eines Interessenbekundungsverfahrens zur Suche eines strategischen Partners
für das Städtische Krankenhaus Wismar beschlossen. Es gab 12 Anbieter, von denen 6 zu weiterführenden Präsentationen eingeladen wurden. Von diesen 6 Unternehmen wurden der Bürgerschaft 3 Vorschläge unterbreitet. Es wurde eine Lenkungsgruppe gebildet, die das Interessenbekundungsverfahren begleitet. Diesem Gremium gehören die Bürgermeisterin, der Senator für Soziales und Gesundheit, von der Bürgermeisterin hinzuziehende Mitarbeiter der Verwaltung  und des Krankenhauses, der Verwaltungsdirektor des Krankenhauses, ein Vertreter des Personalrates des Krankenhauses  und  Vertreter der fünf Fraktionen der Bürgerschaft an.
Zur Erklärung:    Gegenstand eines Interessenbekundungsverfahrens ist zunächst eine Unternehmens- und Potenzialanalyse. Daran schließt sich regelmäßig an eine Verkaufplanung (Zielsetzung, Konzept, Beurteilungskriterien, Berwertungsmatrix), die Entwicklung eines
Beteiligungsmodells/Transaktionsstruktur und die Ermittlung potenzieller Interessenten.
Sodann werden potenzielle Interessenten angesprochen bzw. ihnen die Möglichkeit gegeben, sich um Verhandlungen zu bewerben.
Die Bürgerschaft wird sodann beschließen, ob und ggf. mit wem in eingehende Verhandlungen eingetreten wird. 


Vergabe von Bauleistungen
Bauleistungen für die Sanierung des Abwasserpumpwerkes, An der Koggenoor, - Los 3 –
„Wasserhaltung/Tiefbauleistungen“ mit einer Bruttoangebotssumme von 299.425,71 €
 wurden an eine Baufirma aus Rostock vergeben. Das Los 3 enthält die Hauptleistungen der
Sanierungsmaßnahme und wurde öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben.

Städtebaufördermittel   
Die Modernisierung / Instandsetzung der Gebäude Badstaven 7a und 7b, die einem
Privateigentümer gehören, ist mit Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 286.750,--e
und einem  Darlehen in Höhe von 77.000,-- € zu fördern.
Für 5 Wohnungen, die dort entstehen, hat die Hansestadt Wismar das Belegungsrecht.

Für die Modernisierung der Gebäude Mecklenburger Straße 36 c2 - f werden dem Diakoniewerk
Fördermittel in Höhe von  415.427,-- € als Zuschuss bereitgestellt. Damit sollen die Gebäude
neben der altersgerechten Wohnanlage und dem Altenpflegeheim, „Schwarzes Kloster“, 
rekonstruiert werden. Die Räumlichkeiten sollen für die Unterbringung der Verwaltung und
für soziale Dienste genutzt  werden. Die Kosten für die gesamte Modernisierung und
Instandsetzung der Gebäude betragen 917.017,-- €. 


Berufung  des Ärztlichen Direktors

Dr. med. Lothar Wöstenberg wurde entsprechend der Betriebssatzung des
ab dem 1.  Mai 2005 zum Ärztlichen Direktor des Städtischen Krankenhauses Wismar  berufen. 


 

 

06.05.2005 
Quelle: Büro der Bürgerschaft