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Beschlüsse der 5. Sitzung der Bürgerschaft am 25. November 2004

Nachtragshaushaltshaltssatzung 2004          
Die Bürgerschaft beschloss die Nachtragshaushaltssatzung 2004.
Der Beschluss wurde erforderlich, weil sich der im  Haushalt 2004 festgesetzte Höchstbetrag für den Kassenkredit in Höhe von 7,58 Mio  €  als zu gering erwies. Die Defizite aus den vergangenen beiden Haushaltsjahren belasten den täglichen Kassenbestand erheblich.
Deshalb wurde das Kassenkreditvolumen auf 21,0 Mio € festgesetzt.


Raumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern
Die Bürgerschaft nahm die 2. Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zum neu zu erstellenden Raumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern zustimmend zur Kenntnis.
Von den im 1. Beteiligungsverfahren im März dieses Jahres geäußerten 22 Anregungen und Hinweisen wurden 11 berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen, 4 wurden teilweise berücksichtigt und 7 nicht berücksichtigt.
Deshalb bekräftigte die Hansestadt Wismar in einem  2. Beteiligungsverfahren nochmals ihre Standpunkte. Die Stadt hat sich in den vergangenen Jahren zu einem hervorragenden Wirtschaftstandort entwickelt. Pro 1000 Einwohner gibt es 80 Industriearbeitsplätze. Ein großes Entwicklungspotential bieten auch die Stadt-Umland-Räume um Wismar. Vorgeschlagen wird deshalb ein gemeinsames Oberzentrum Schwerin-Wismar zu schaffen.
Alternativ dazu sollte der Hansestadt Wismar der Status eines Mittelzentrums mit oberzentralen Funktionen zugestanden werden.
Die  fünf Fraktionen der Bürgerschaft werden sich mit einem offenen Brief zum 2. Beteiligungsverfahren des Raumentwicklungsprogramms M-V an den Ministerpräsidenten des Landes M-V wenden und ihn um Unterstützung bitten.


Vertretung der Hansestadt Wismar im Landesausschuss des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Gewählt wurden:

  • Bürgermeisterin Frau Dr. Rosemarie Wilcken
    als 1. Landesausschussmitglied
  • Herr Prof. Dr. Horst Berchtold
    als 2. Landesausschussmitglied
  • Herr Bernd Hilse
    als Stellvertreter des 1. Landesausschussmitgliedes
  • Herr Klaus-Peter Brandt
    als Stellvertreter des 2. Landesausschussmitgliedes

Der Landesausschuss ist ein Organ des Städte- und Gemeindetages M-V , dem die Hansestadt Wismar seit 1990 angehört. Die Mitglieder des Landesausschusses üben ihr Amt für die Dauer der allgemeinen Wahlperiode der Gemeindevertretungen aus. Sie müssen ein kommunalen Amt oder Mandat besitzen. 


1. Änderungssatzung der Satzung zur personellen Besetzung mit Fachkräften in den Kindertagesstätten             
Mit einer  Änderungssatzung  wird  die Arbeitszeit für Fachkräfte in den Kindertagesstätten neu definiert. In der für das Jahr 2004 beschlossenen Satzung wurde die Bruttoarbeitszeit einer Erzieherin zu Grunde gelegt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die darauf berechnete Arbeitszeit in vielen Fällen nicht ausreicht, um die Anforderungen des KiföG M-V vom 01. 04. 2004 zu erfüllen. Mit der Neufassung  der Satzung wird die Nettoarbeitszeit zugrunde gelegt. Die mit der Satzung zur Personalbemessung eingeführte Unterscheidung von Kernzeit und Hol- und Bringzeit hat sich in der Praxis bewährt und wirkt sich kostenmindernd aus.


1. Änderungssatzung der Satzung zur finanziellen Ausstattung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege in der Hansestadt Wismar
Der 1. Änderungssatzung der Satzung zur finanziellen Ausstattung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege in der Hansestadt Wismar vom 01.08.2004 wurde zugestimmt.
Ab 2005  werden die Eltern in den Einrichtungen unterschiedliche Beiträge für die Unterbringung ihrer Kinder in  Krippen, Kindergärten und  Horten sowie bei Tagesmüttern zahlen.
Die Höhe richtet sich danach, welche Kosten die jeweilige Einrichtung geltend machen kann.
Der Jugendhilfeausschuss hat im Oktober beschlossen, mit der künftigen Satzungsregelung die Verteilung der Landesmittel/Mittel des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe so vorzunehmen, dass im Ergebnis platzkostenbezogene Elternbeiträge entstehen.
In Wismar gibt es 1868 Krippen-, Kindergarten- bzw. Hortplätze. Hinzu kommen 120 Plätze in der Tagespflege.


Neue Straßennamen im Bereich der Anbindung Gewerbegebiet „Haffeld Süd“
Die neuen Straßennamen im Bereich der Anbindung  Gewerbegebiet Haffeld Süd werden wie folgt festgelegt:

  • Ab Knotenpunkt - Am Torney / Am Haffeld / Am Gleis bis Kreisverkehr Hoher Damm / Poelerstraße: „Am Haffeld“
  • Ab Knotenpunkt - Lütt - Moor ( Gewerbegebiet Redentin ) bis Knotenpunkt Nordostzubringer: „Lütt - Moor“ 
  •  Ab Kreisverkehr Hoher Damm / Poelerstraße bis Knotenpunkt A 20 / A 241: „Osttangente“                                              

Die Straßen mussten benannt werden, um die Zuordnung der Grundstücke zu ermöglichen und  um den dort ansässigen Firmen eine exakte Fahrwegbeschreibung in das Industriegebiet zu ermöglichen.

 


Zuwendungen für das Theater der Hansestadt Wismar
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg- Vorpommern  wird aufgefordert, die jährlichen Zuwendungen für das Bespieltheater in Wismar auch über das Jahr 2005 hinaus  in seiner jetzigen Größenordnung beizubehalten.

 


Unterstützung des Hanseatischen Köcheclubs Wismarbucht e.V.
Beschlossen wurde, den Hanseatischen Köcheclub Wismarbucht e.V. mit 2000,00 € projektbezogen für seinen Auftritt auf der Grünen Woche in Berlin zu unterstützen. Der Verein soll dort Repräsentant  der Hansestadt Wismar sein. Die Bürgermeisterin wurde gebeten, die dazu benötigten Mittel in den  Haushalt 2005 des Bereiches Marketing  und Tourismus  einzuordnen.


Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Die Beschlussvorlagen zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar - Umwandlung von Wohnbaufläche, Sonderbaufläche, Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft in ein Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ und Grünfläche (AGLF) im Bereich Hinter Wendorf  und der Bebauungsplanentwurf  Nr. 13/91 -Sondergebiet “großflächiger Einzelhandel“ Hinter Wendorf- wurden zurückgezogen.


Ebenfalls zurückgezogen  wurden die Anträge zur Überarbeitung des Einzelhandelsfachplanes und zur Erarbeitung einer Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Investitionen die einem zukünftigen Regionalkreis und den oberzentralen Funktionen der Hansestadt Wismar zuzuordnen wären.
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Vergabe von Bauleistungen
Der Auftrag für das Bauvorhaben „Um- und Ausbau des Philosophenweges zwischen Bahnübergang und Rostocker Straße“ , Rekonstruktion der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der Verkehrsanlagen wurde an eine Wismarer Firma vergeben.

 

Den Auftrag für das Bauvorhaben „Bau einer Asphaltdichtung im Rahmen der Rekultivierung der ehemaligen Deponie Müggenburg“ erhielt ein Baubetrieb aus Rostock.


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30.11.2004 
Quelle: Büro der Bürgerschaft