Beschlüsse der Beschlüsse der 3. Sitzung der Bürgerschaft am 30. September 2004 |
Mandatsveränderungen in der Bürgerschaft Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
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Erhalt des Karstadt-Stammhauses in Wismar
Die Bürgerschaft richtete den dringenden Appell an den Vorstand und Aufsichtsrat des KarstadtQuelle-Konzerns, das Stammhaus der Karstadt AG in der Hansestadt Wismar weiter zuführen. |
Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2005 Die Bürgerschaft beschloss die Antragstellung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2005 für die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Altstadt Wismar, Friedenshof und Lübsche Burg auf der Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht in der Gesamthöhe von 3.100.000,00 . Die Finanzhilfen des Bundes und des Landes für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sowie dem Stadtumbauprogramm (Stadtumbau Ost) werden jährlich durch die Aufstellung der Städtebauförderungsprogramme für ein Programmjahr vergeben.
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Besetzung der Sitze des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft Wismar mbH Die Hansestadt Wismar ist alleinige Gesellschafterin der Wohnungsbaugesellschaft Wismar mbH. Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages können die Mitglieder des Aufsichtsrates längstens für die Dauer von 3 Geschäftsjahren bestellt werden. Folgende Personen wurden als Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Wismar für die Bestellung in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Wismar mbH gewählt:Thomas Beyer, Christian Hilgendorff, Fritz Schulz, Prof. Horst Berchtold, Roland Kargel, Angela Eckl. |
Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Wismar GmbH |
Vertretung der Hansestadt Wismar im Hauptausschuss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes M-V e.V. (KAV M-V) für die Geschäftsjahre 2005 bis 2009
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Hauptwohnsitznahme von Studenten der Hochschule Wismar
Beschlossen wurde die Satzung zur Gewährung von Umzugsbeihilfen für Studenten, die nach Bekanntmachung in Kraft tritt. Die Hansestadt Wismar zahlt eine freiwillige Umzugshilfe in Höhe von 250 Euro an Studenten, die an der Hochschule Wismar erstmalig ein Studium aufnehmen und ihre alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung aus diesem Grund im Gebiet der Hansestadt Wismar nach § 13 LmeldeG anmelden. Die Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt, dieser kann zu Beginn der Aufnahme des Studiums im folgenden Jahr bei der Hansestadt Wismar im Bürger-Büro gestellt werden.
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1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar Speziell wird nun für die Ermittlung des Schmutzwasserbeitrages in der Satzung festgelegt, dass der sogenannte Vollgeschossmaßstab Anwendung findet und nicht mehr wie bisher, der Geschossflächenmaßstab. Weiterhin hat die Bürgerschaft beschlossen, dass für die Grundstückseigentümer, deren Beitragsbescheide bestandkräftig geworden sind, weil sie keinen Widerspruch eingelegt haben oder einen früher eingelegten Widerspruch inzwischen zurückgenommen haben, keine Veränderung eintritt. Es werden in diesen Fällen keine Nacherhebungen und Erstattungen vorgenommen. Fragen hierzu beantwortet der EVB.
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Errichtung einer Aussichtsplattform auf dem Turm von St. Georgen
Die Bürgerschaft fasst den Grundsatzbeschluss, die Bürgermeisterin zu beauftragen, unabhängig von der späteren Gestaltung des Turmes von St. Georgen alle notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um eine mit Treppe und oder Fahrstuhl erreichbare Aussichtsplattform auf dem Turm zu errichten. |
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung |
Vergabe von Bauleistungen
Der Auftrag für das Bauvorhaben Ausbau Landesstraße 12, Ortsdurchführung Wismar, Inselstraße, ist an eine Schweriner Firma vergeben worden. Verkauf des Villengrundstückes Dahlberg 2 |
Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kommunalkrediten Die Bürgerschaft ermächtigt die Bürgermeisterin zur Aufnahme von Kommunalkrediten in einer genehmigten Höhe von 1.596,3 T aus der Haushaltssatzung 2004. |
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Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten Die Bürgerschaft bestellte Evelyn Untrieser gem. § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar in Verbindung mit § 41 der Kommunalverfassung für das Land
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Der Antrag Vornahme von Ehrungen auf der Grundlage der Richtlinie der Hansestadt Wismar vom 27. Februar 2003 wurde zurückgezogen. |
Der Antrag Unterstützung für den Hanseatischen Köcheclub Wismarbucht e. V. wurde in den Verwaltungsausschuss verwiesen.
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Die Information im Stadtanzeiger über die Bürgerschaftsbeschlüsse erfolgt in geraffter, redaktionell bearbeiteter Form. Die öffentlichen Beschlüsse in ihrem vollen Wortlaut, einschließlich aller Anlagen, können im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, Zimmer 125, zu den Dienststunden nach vorheriger Anmeldung (Frau Mahnert, Frau Kaminski, Telefon: 251-9101) eingesehen werden.
Ab dem 1. Oktober 2004 haben sich die Bürgerschaftsmitglieder Klaus‑Peter Brandt, Wilfried Boldt und Daniel Weckert zur Fraktion Die Neuen GBJ zusammengeschlossen. Damit gibt es jetzt 5 Fraktionen in der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar. |
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