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Beschlüsse der Beschlüsse der 3. Sitzung der Bürgerschaft am 30. September 2004

Mandatsveränderungen in der Bürgerschaft
Der Präsident der Bürgerschaft, Dr. Gerd Zielenkiewitz, nahm die Verpflichtung von Michael Roolf, FDP, vor, der aufgrund des Mandatsverzichtes von Dr.Karsten Simoneit (FDP) nachrückte.

 Personelle Veränderungen in den Ausschüssen

  •  CDU-Fraktion
    •  Bauausschuss
      Dr. Andreas Eigendorf scheidet als Mitglied aus. Michael Dönselmann wird neues Mitglied.
    •  Ausschuss für Kultur, Sport und Bildung
      Prof. Horst Berchtold wird Stellvertreter.
    • Ausschuss für Gesundheit und Soziales
      Siegfried Rakow wird Stellvertreter.
    • Verwaltungsausschuss
      Matthias Jahn wird Stellvertreter.
    • Kinder- und Jugendhilfeausschuss
      Wolfgang Box wird Stellvertreter.
    • Bauausschuss
      Arite Ewert und Matthias Jahn werden Stellvertreter.
    • Wirtschaftsausschuss
      Sebastian Wenzel und Matthias Jahn werden Stellvertreter.
    • Finanz- und Liegenschaftsausschuss
      Henning Schwarz und Peter Meinke werden Stellvertreter.
    • Sanierungsausschuss
      Christa Trost wird Stellvertreterin.
  • Liberale Liste–FDP-Fraktion
    •  Hauptausschuss
      Peter Manthey wird Mitglied. Michael Roolf wird Stellvertreter.
    • Ausschuss für Gesundheit und Soziales
      Michael Roolf wird Mitglied.Peter Manthey wird Stellvertreter.
    • Bauausschuss
      Peter Manthey wird Mitglied. Michael Roolf wird Stellvertreter.
    • Finanz-und Liegenschaftsausschuss
      Michael Roolf wird Mitglied.
      Peter Manthey wird Stellvertreter.
    • Rechnungsprüfungsausschuss
      Peter Manthey wird Mitglied. Michael Roolf wird Stellvertreter.

 


 

  Erhalt des Karstadt-Stammhauses in Wismar

Die Bürgerschaft richtete den dringenden Appell an den Vorstand und Aufsichtsrat des KarstadtQuelle-Konzerns, das Stammhaus der Karstadt AG in der Hansestadt Wismar weiter zuführen.


Beantragung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2005

Die Bürgerschaft beschloss die Antragstellung von Städtebaufördermitteln für das Programm 2005 für die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen „Altstadt Wismar“, „Friedenshof“ und „Lübsche Burg“ auf der Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht in der Gesamthöhe von 3.100.000,00 €. Die Finanzhilfen des Bundes und des Landes für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sowie dem Stadtumbauprogramm (Stadtumbau Ost) werden jährlich durch die Aufstellung der Städtebauförderungsprogramme für ein Programmjahr vergeben.


 

Besetzung der Sitze des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft  Wismar mbH
Die Hansestadt Wismar ist alleinige Gesellschafterin der Wohnungsbaugesellschaft Wismar mbH. Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages können die Mitglieder des Aufsichtsrates längstens für die Dauer von 3 Geschäftsjahren bestellt werden. Folgende Personen wurden als Vertreter des Gesellschafters Hansestadt Wismar für die Bestellung in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft  Wismar mbH gewählt:Thomas Beyer, Christian Hilgendorff, Fritz Schulz, Prof. Horst Berchtold, Roland Kargel, Angela Eckl.

Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Wismar GmbH
Als Nachfolgerin für   Brigitte Wigger wurde  Christa Hagemann gewählt.
Da der bisherige Aufsichtsrat der Stadtwerke Wismar GmbH lediglich mit drei Vertretern der Hansestadt Wismar besetzt war, ist die Wahl und Entsendung eines weiteren Mitgliedes für den Aufsichtsrat erforderlich. Gewählt wurde  Dr. Franz Eggert Bücker. Dem jetzigen Aufsichtsrat gehören ferner als Vertreter der Stadt  Senator Michael Berkhahn und Josef Seewald an.


Vertretung der Hansestadt Wismar im Hauptausschuss des Kommunalen Arbeitgeberverbandes M-V e.V. (KAV M-V) für die Geschäftsjahre 2005 bis 2009
Für die Wahl als ordentliche Mitglieder im Hauptausschuss des KAV M-V benannte die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar  Udo Wäsch und  Michael Kulle. Die Hansestadt Wismar ist seit August 1990 Mitglied im KAV M-V. Der KAV M-V berät seine Mitglieder in allen einschlägigen Fragen des Tarif-, Arbeits- und Sozialrechts.

 


Hauptwohnsitznahme von Studenten der Hochschule Wismar

Beschlossen wurde die Satzung zur Gewährung von Umzugsbeihilfen für Studenten, die nach Bekanntmachung in Kraft tritt. Die Hansestadt Wismar zahlt eine freiwillige Umzugshilfe in Höhe von 250 Euro an Studenten, die an der Hochschule Wismar erstmalig ein Studium aufnehmen und ihre alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung aus diesem Grund im Gebiet der Hansestadt Wismar nach § 13 LmeldeG anmelden. Die Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt, dieser kann zu Beginn der Aufnahme des Studiums im folgenden Jahr bei der Hansestadt Wismar im Bürger-Büro gestellt werden.


 

 

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar
Die Bürgerschaft stimmte der 1. Änderungssatzung zur Abwasserbeitragssatzung zu.
Die Änderungssatzung war notwendig geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht in Greifswald einen Teil der Abwasserbeitragssatzung aus dem Jahre 2001 für unwirksam erklärt hat. Durch die Änderungssatzung wird der beanstandete Teil der ansonsten von Anfang an wirksamen Satzung den rechtlichen Erfordernissen angepasst.

Speziell wird nun für die Ermittlung des Schmutzwasserbeitrages in der Satzung festgelegt, dass der sogenannte Vollgeschossmaßstab Anwendung findet und nicht mehr wie bisher, der Geschossflächenmaßstab. Weiterhin hat die Bürgerschaft beschlossen, dass für die Grundstückseigentümer, deren Beitragsbescheide bestandkräftig geworden sind, weil sie keinen Widerspruch eingelegt haben oder einen früher eingelegten Widerspruch inzwischen zurückgenommen haben, keine Veränderung eintritt. Es werden in diesen Fällen keine Nacherhebungen und  Erstattungen vorgenommen. Fragen hierzu beantwortet der EVB.


 

Errichtung einer Aussichtsplattform auf dem Turm von St. Georgen

Die Bürgerschaft fasst den Grundsatzbeschluss, die Bürgermeisterin zu beauftragen, unabhängig von der späteren Gestaltung des Turmes von St. Georgen alle notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um eine mit Treppe und oder Fahrstuhl erreichbare Aussichtsplattform auf dem Turm zu errichten.


 
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  
Vergabe von Bauleistungen

Der Auftrag für das Bauvorhaben Ausbau Landesstraße 12, Ortsdurchführung Wismar, Inselstraße,  ist an eine Schweriner Firma vergeben worden.

Verkauf des Villengrundstückes Dahlberg 2
Beschlossen wurde, das im Grundbuch von Wismar, Blatt 2517, eingetragene Grundstück,Dahlberg 2, bebaut mit einer Wohnvilla,  in Form einer öffentlichen Ausschreibung zu verkaufen.


Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kommunalkrediten
Die Bürgerschaft ermächtigt die Bürgermeisterin zur Aufnahme von Kommunalkrediten in einer genehmigten Höhe von 1.596,3 T€ aus der Haushaltssatzung 2004.

 

 

 

Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten                      

Die Bürgerschaft bestellte  Evelyn Untrieser gem. § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der

Hansestadt Wismar in Verbindung mit § 41 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit geltenden Fassung für die Dauer von 5 Jahren im Umfang von 0,75 VBE zur Gleichstellungsbeauftragten.


 

Der Antrag „Vornahme von Ehrungen auf der Grundlage der Richtlinie der Hansestadt Wismar“ vom 27. Februar 2003 wurde zurückgezogen.


Der Antrag „Unterstützung für den Hanseatischen Köcheclub Wismarbucht e. V.“ wurde in den Verwaltungsausschuss verwiesen.

Die Information im „Stadtanzeiger“ über die Bürgerschaftsbeschlüsse erfolgt in geraffter, redaktionell bearbeiteter Form. Die öffentlichen Beschlüsse in ihrem vollen Wortlaut, einschließlich aller Anlagen, können im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, Zimmer 125, zu den Dienststunden nach vorheriger Anmeldung (Frau Mahnert, Frau Kaminski, Telefon: 251-9101) eingesehen werden.

 

 

 

Ab dem 1. Oktober 2004 haben sich die Bürgerschaftsmitglieder Klaus‑Peter Brandt, Wilfried Boldt und Daniel Weckert zur Fraktion „Die Neuen GBJ“ zusammengeschlossen.

Damit gibt es jetzt 5 Fraktionen in der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar.


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07.10.2004 
Quelle: Büro der Bürgerschaft