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Beschlüsse der 13. außerordentlichen Sitzung der Bürgerschaft am 19. Februar 2004
 
Erhalt der Kreisfreiheit und Förderung des Zusammenschlusses mit Gemeinden des Umlandes
Einstimmig wurde der Antrag der vier Fraktionen SPD, CDU, PDS und Liberale Liste-FDP mit folgendem Wortlaut beschlossen:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar spricht sich gegenüber dem Landtag und der Landesregierung von Mecklenburg- Vorpommern ausdrücklich dafür aus, die Kreisfreiheit der Hansestadt Wismar beizubehalten, denn nur diese gewährleistet gegenwärtig den Rahmen für eine kommunale Selbstständigkeit, welche für die weitere erfolgreiche Entwicklung unserer Hansestadt dringend erforderlich ist.

Die Bürgerschaft wird den Zusammenschluss der Hansestadt Wismar mit den Gemeinden des Umlandes fördern, um so die Stadt-Umland-Problematik aufzulösen und neben der Erhöhung der Verwaltungseffizienz, die Voraussetzungen für ein höheres Maß kommunaler Selbstständigkeit zu schaffen.

Jahresrechnung 2002

Die Bürgerschaft folgte der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und beschloss die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002. Sie entlastete die  Bürgermeisterin.
Die Prüfung hat keine Tatsachen ergeben, die einer Entlastung der Bürgermeisterin vom Haushalt 2002 durch die Bürgerschaft  entgegenstehen.
Durch die Kommunalverfassung des Landes M-V ist die Prüfung  vorgeschrieben.

Haushaltssatzung 2004

Die Bürgerschaft  beschloss die von der Verwaltung vorgelegte Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Jahr 2004.
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt in den Einnahmen 76.021.900,00 € und in den Ausgaben 86.222. 400,00 €. Im Haushaltsplan 2004 ist  damit ein Defizit von 10.200.500,00 € festzustellen. 
Das bedeutet, dass die Bürgerschaft bereits im kommenden Monat über ein Haushaltssicherungskonzept zu befinden hat.
Der Vermögenshaushalt sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 31.189.300,00 € vor.
Wie im Vorjahr, werden 2004 vor allem Mittel für die Fortführung von bereits begonnenen Baumaßnahmen veranschlagt.
Es gab es keine Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge zur Haushaltssatzung 2004. 
Die Satzung muss nun dem Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Genehmigung vorgelegt werden.

 

 

04.03.2004 
Quelle: Büro der Bürgerschaft