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Beschlüsse der 45. Sitzung der Bürgerschaft am 22. Mai 2003

Besetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Stadtwerke Wismar GmbH
Für die restliche Amtszeit, die im Sommer 2006 endet, wählte die Bürgerschaft  Brigitte Wigger als Vertreterin der Hansestadt Wismar in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Wismar GmbH.  Frau Wigger ist die Nachfolgerin für Burkhard Märtens, der zu Beginn dieses Jahres aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist.

Abrechnung der Straßenbeleuchtung Klußer Damm
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Wismar wurde die Straßenbeleuchtung der Straße Klußer Damm, im Bereich zwischen dem Ortseingang und der Einmündung Schweriner Straße, erneuert.
Da in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt nicht vorgesehen ist, die anderen Teileinrichtungen der Straße Klußer Damm aus- bzw. umzubauen, wird eine zeitnahe gesonderte Abrechnung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung empfohlen.
Die Baumaßnahme wurde im Oktober 1998 abgeschlossen und soll jetzt abgerechnet werden.
Deshalb beschloss die Bürgerschaft die gesonderte Abrechnung (Kostenspaltung).
Die Kosten für die Beleuchtungsanlage betragen ca. 63.830,00 €, wovon entsprechend Straßenbaubeitragssatzung 50 %  auf die Anlieger umgelegt werden.

Reform der Kommunalstruktur
Der Vorschlag eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Fraktionen  der Bürgerschaft zu bilden, die unter Leitung der Bürgermeisterin eine konsensfähige Position der Hansestadt Wismar zur Reform der Kommunalstruktur erarbeitet, soll im Präsidium der Bürgerschaft  beraten werden.Bis zum 31.Oktober  2003 soll der Bürgerschaft ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden.Andere Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns, wie z. B. Greifswald, haben sich dazu bereits positioniert.

Graffiti - Bekämpfung
Die Bürgerschaft verurteilt die illegalen Graffitis an Privathäusern und öffentlichen Gebäuden in der Hansestadt Wismar und fordert alle Bürger auf, durch Hinweise und Anzeigen die Arbeit der Polizei  bei der Ermittlung von Tätern zu unterstützen.
Für Hinweise, die zur Feststellung von Tätern der illegalen Graffitis führen, lobt die Hansestadt Wismar eine Belohnung aus. Diese beträgt im Einzelfall bis zu 500 Euro. Es entscheidet auf Vorschlag der Polizei nach Anhörung des Präsidiums der Bürgerschaft die Bürgermeisterin.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Firmen, Institutionen, Vereine und Bürger, insbesondere die in der Jugendarbeit tätigen, werden aufgefordert,  den Kampf gegen illegale Graffiti-Schmierereien zu unterstützen.

Graffiti-Schutzanstrich für Häuser in der Altstadt
Die Bürgermeisterin soll prüfen, ob es möglich ist, die Anbringung eines Graffiti-Schutzanstriches bei der Planung von Haussanierungen an besonders gefährdeten Stellen der Stadt mit einzubeziehen und bei bereits sanierten Häusern nachträglich anzubringen.Darüber hinaus ist zu prüfen, ob dafür auch Städtebaufördermittel verwendet werden

Ergebnis der Landesgartenschau
Der Antrag wurde zurückgezogen.
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Alter Hafen
Die Hansestadt Wismar erwirbt Flächen von ca. 47.000 m² im Bereich Alter Hafen und von 5647 m²  Bereich der Kopenhagener Straße  von der Seehafen Wismar GmbH.
Gleichzeitig verkauft die Hansestadt Wismar eine Teilfläche im Bereich des Überseehafens/Torfterminal von ca. 10.000 m² an die Seehafen GmbH. Mit einem weiteren Beschluss wurden die erforderlichen Modalitäten dazu beschlossen. 
Die Hansestadt Wismar hat bereits im Dezember 2001 Flächen von anderen Eigentümern im Bereich des Alten Hafens käuflich erworben. Die Verträge sind inzwischen rechtswirksam.
Um den städtebaulichen Missstand auf dem Gelände des Alten Hafens  zu beseitigen und den Bürgerschaftsbeschluss vom März 2003 - Realisierungskonzept „Alter Hafen“ -  umzusetzen, ist es erforderlich, dass auch die im Eigentum des Seehafens stehenden Flächen von der Hansestadt Wismar angekauft werden.      

Vergabe von Bauleistungen - Sicherung und Wiederaufbau St. Georgenkirche Wismar
Durch Beschluss der Bürgerschaft wurden Bauleistungen für Bauhauptarbeiten im Bereich der ehemaligen Sankristei  und der Bibliothek am nördlichen Chorseitenschiff  der St. Georgen-Kirche in Höhe von 697.183,57€ an ein Wismarer Bauunternehmen, das über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Denkmalpflege verfügt, vergeben.

Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes Am Markt 11 (Stadthaus)
Über die Notwendigkeit der Vergabe von Planungsleistungen an ein  Architekturbüro aus Lübeck  zur Erarbeitung der Entwurfsplanung  und an ein Ingenieurbüro aus Wismar  für die Planung der technischen Anlagen der Gebäudeausrüstung, wie z. B. Heizung, Lüftung, Sanitär, Aufzug und Elektro, für die Modernisierung/Instandsetzung des Stadthauses soll der Finanz- und Liegenschaftsausschuss befinden. Beide Vorlagen wurden bereits im Bauausschuss diskutiert.Das Stadthaus muss in den nächsten Jahren dringend  saniert werden.

Ankauf des Grundstückes Dr.-Leber-Straße 10
Die Bürgerschaft stimmte einem Ankauf des Grundstücks Dr.-Leber-Str.19 (ehemaliges Finanzamt) im Rahmen Zwangsversteigerung mit Städtebaufördermitteln zu. Dafür sollen maximal 297.000,00 € verausgabt werden. Der Erwerb des Grundstückes ist erforderlich, um den Bereich zwischen der Turmstraße und der Dr.-Leber-Straße neu zu ordnen und somit die Ziele des UNESCO- Schutzkonzeptes (Managementplan)   für diesen Bereich der Altstadt umzusetzen.

31.05.2003 
Quelle: Büro der Bürgerschaft