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Beschlüsse der 43. Sitzung der Bürgerschaft am 27.03.2003
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen

Fraktion Liberale Liste–FDP
Ausschuss für Wirtschaft u. komm. Betriebe
Herr Manthey wird Stellvertreter.
Betriebsausschuss
Herr Manthey wird Stellvertreter.
Finanz- und Liegenschaftsausschuss
Herr Domke wird Mitglied des Ausschusses.
Stellvertreter werden:
Herr Roolf und Herr Manthey

Hochschule Wismar

Mit einem interfraktionelle Antrag aller vier Fraktionen der Bürgerschaft, SPD, CDU, PDS und Liberale Liste-FDP,  wird die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern aufgefordert, in der Hochschulpolitik die Hochschule Wismar nicht dadurch zu benachteiligen, dass gut funktionierende Bereiche der Hochschule reduziert werden bzw. keine Entwicklungschancen mehr bekommen und an anderen Hochschulen im Land die Hochschulstrukturen gestärkt werden.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar erklärt, dass mit derartigen Strategien die gesamte Region Westmecklenburg, die hinsichtlich der Wirtschaftskraft noch erhebliches Potential hat, geschwächt wird.
Die Bürgerschaft bittet die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, sowie der gesamten Region, als auch die Unternehmen Westmecklenburgs, alles dafür zu tun, dass die vorgelegten Pläne der Landesregierung nicht umgesetzt werden.Dieser Antrag wurde einstimmig verabschiedet.

Prüfung der Jahresrechnung 2001

Die Bürgerschaft beschloss die Jahresrechnung  für das Haushaltsjahr 2001.
Einer Entlastung der Bürgermeisterin stand nichts entgegen.
Die Prüfung der Jahresrechnung ist durch die Kommunalverfassung und das Kommunalprüfungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben.

Haushaltssicherungskonzept

Die Bürgerschaft stimmte einem Haushaltssicherungskonzept zu.
Generell stellt das Konzept die Arbeitsgrundlage dar, ohne im Einzelfall den Entscheidungen der Bürgerschaft vorzugreifen.  
Der Beschluss  wurde erforderlich, da die im Januar  beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2003, trotz intensiver Bemühungen, nicht ausgeglichen werden konnte.
Das strukturelle Defizit beträgt 8.636 T€.
Die Kommunalverfassung des Landes  M-V sieht vor, dass in diesem Fall ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden muss. Damit soll der Haushaltsausgleich in einem festgelegten Zeitraum wieder erreicht werden.
Das Innenministerium M-V genehmigt die  Haushaltssatzung 2003 erst dann, wenn auch das Sicherungskonzept vorliegt.
Sowohl im Verwaltungshaushalt, als auch im Vermögenshaushalt wird es in den nächsten Jahren umfangreiche Einsparungen geben, wobei die freiwilligen Leistungen an letzter Stelle bei den Sparmaßnahmen stehen.
Mehreinnahmen sollen durch die Erhöhung von Gebühren und Steuern erzielt werden. 
Eine Erhöhung der Gewerbesteuer erfolgt jedoch nur,  wenn andere Einnahmespielräume bzw. Ausgabekürzungen zum gegebenen Zeitpunkt nicht genutzt werden können.
Die Übertragung der Kindertagesstätten und des Kinder- und Jugendfreizeitzentrums in freie Trägerschaft unterliegen ausdrücklich der erneuten Beschlussfassung durch die Bürgerschaft.
Künstlerstellen im Theater werden nicht gestrichen. Allerdings ist darauf einzuwirken, dass durch flexible Vertragsgestaltung (mehr Honorarverträge bzw. Werkverträge) sowie durch den Verzicht auf die dauerhafte Besetzung der Stelle des künstlerischen Leiters Einsparungen erzielt werden.
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Konzeptes musste auch eine Korrektur der mittelfristigen Finanzplanung vorgenommen werden.

Planungsbericht zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung SGB VIII entsprechend des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Das Hauptanliegen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist: „Helfen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.“
In unserer Gesellschaft benötigen Familien zunehmend Unterstützung,  damit  sie ihrer Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder gerecht werden können.
Um den Familien, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, gezielt helfen zu können, wird ständig fundiertes Wissen über  Entwicklungen und Bedingungen  im Bereich der Hilfen zur Erziehung gebraucht.
Das Amt für Jugend und Soziales und die freien Träger der Jugendhilfe  erarbeiteten deshalb gemeinsam ein umfangreiches Material mit Analysen und Statistiken,  das im Jugendhilfeausschuss  und im Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung diskutiert und nun der Bürgerschaft vorgelegt wurde.
Schwerpunkte sind:   -   Erziehungsberatung   

  • Soziale Gruppenarbeit           
  • Betreuungshelfer/Erziehungsbeistand           
  • Sozialpädagogische Familienhilfe           
  • Erziehung in einer Tagesgruppe           
  • Vollzeitpflege                       
  • Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

Die Bürgerschaft nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis und beschloss die Umsetzung. Außerdem  hat dieser Bericht eine große Bedeutung für die Jugendhilfeplanung in den kommenden Jahren. 

Entgeltordnung für die Präsentation des 3-D-Films
„Gebrannte Größe - Wege zur Backsteingotik“ im St. Marien-Kirchturm.

Die Bürgerschaft beschloss die Entgelte für die Durchführung der Ausstellung „Gebrannte Größe  -Wege zur Backsteingotik“  2003.
Die Ausstellung hat im vergangenen Sommer großen Zuspruch erfahren. Bis zur Schließung im November 2002 wurden 52.300 Besucher gezählt. Die Exposition ist eine Bereicherung  für die Kultur und den Tourismus der Hansestadt Wismar.
Vom  13. April bis zum 05. Oktober 2003 öffnet die Ausstellung in diesem Jahr ihre Pforten.
Das Entgelt  für den einmaligen Besuch der Präsentation des 3-D-Films beträgt 3,00 €.
Empfänger von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, Schüler, Direktstudenten, Auszubildende, Zivil- und Grundwehrdienstleistende, Rentner und Schwerbehinderte ab 80 % zahlen 2,00 €. Ermäßigungen werden nur gegen Vorlage der entsprechenden Ausweise gewährt.
Für Kinder bis 6 Jahren wird kein Entgelt erhoben.
Bei Sonderveranstaltungen kann ein besonderes Entgelt erhoben werden und für Reise- und Schülergruppen ab 15 Personen gelten folgende Sondertarife:
Schülergruppen: 1,00 € / je Person
Reisegruppen: 2,00 € / je Person.

Bauleitplanung
Gewerbegebiet Kanalstraße/An der Hochbrücke

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 58/01 „Gewerbegebiet Kanalstraße/An der Hochbrücke“ wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 1,99 ha.
Seit Beginn des vorigen Jahrhunderts waren dort verschiedene Unternehmen, die die industrielle Entwicklung Wismars prägten, wie die Waggonfabrik, der Alubau oder das Dieselmotorenwerk,  ansässig. Heute gehört ein großer Teil der Fläche zum Betriebsgelände der Schottel GmbH. Hier wurden in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Investitionen getätigt.
Kleinere Restflächen im Bereich der Kanalstraße und der Hochbrücke sind noch ungenutzt.
Um diese Flächen nutzen zu können, ist ein Bebauungsplan erforderlich.
Im Planbereich soll vorrangig produzierendes Gewerbe angesiedelt werden.

Außenanlagen Badstaven 20 (Volkshochschule)

Der ehemalige Schulhof auf dem Grundstück Badstaven 20 (Volkshochschule) ist im 1. Bauabschnitt zu einer multifunktionalen Platz- und Aufenthaltsfläche umzugestalten. Ergänzend zu den bereits beschlossenen Städtebaufördermitteln in Höhe von 130.000,- € sind für die Umsetzung der Maßnahme zusätzliche Städtebaufördermittel in Höhe von  132.123,- € bereitzustellen. Somit werden die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 262.123,- €  aus der Städtebauförderung finanziert.

Nutzung von Grundstücken durch die Stadtverwaltung

Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, bis zur Sitzung im Mai eine Liste vorzulegen, aus der hervorgeht, wieviele Gebäude von der Stadtverwaltung genutzt werden, welche davon gemietet werden und welche Hauptnutzfläche (DIN 277) das jeweilige Gebäude hat.

 
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  
Räumung des Grundstückes Mecklenburger Str.10

Die Hansestadt Wismar verkauft das stark sanierungsbedürftige Gebäude nebst Grundstück in der Mecklenburger Str. 10.  In der Großschmiedestraße 11 – 17 sollen Räumlichkeiten zur Unterbringung der  Mitarbeiter des Amtes für Finanzverwaltung angemietet werden. So erhält auch die Stadtkasse neue Räumlichkeiten. In dem Beschluss  ist  u.a. auch vorgesehen, dass der Mietvertrag zum Objekt Hinter dem Rathaus 6  einvernehmlich aufgelöst wird.   Langfristig sollen die freiwerdenden Gewerbeflächen Hinter dem Rathaus 6,  soweit dies möglich ist, dem Einzelhandel zugeführt werden.

Realisierungskonzept Alter Hafen

Für die Entwicklung des Alten Hafens wurde ein Realisierungskonzept beschlossen. Seit einigen Jahren bemüht sich die Hansestadt Wismar, das Areal des Alten Hafens zu erschließen. Mehrere Investoren stellten verschiedene Projekte vor, wobei aufgrund der hohen Investitionssumme für die Erschließung des Gebietes und die Sanierung der Speicher bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Projekt realisiert werden konnte. Auch ist nicht zu erwarten,  dass dies, wie mit Bürgerschaftsbeschluss 0675-37/02 vom 26.09.2002 festgelegt, durch Investoren erfolgt. Durch die Umsetzung des Konzeptes soll sichergestellt werden, dass die Erschließung des Gebietes und die Sanierung der Speicher möglichst kurzfristig erfolgen kann.

Nebenabrede zum Erschließungsvertrag „Schwanzenbusch“

Die Bürgerschaft beschloss die Genehmigung des Abschlusses einer Nebenabrede zum Erschließungsvertrag vom 28. Mai 1996 Bebauungsplan Nr. 34/94 „Schwanzenbusch Nord“

Aufgrund der aktuellen Situation im Bebauungsgebiet „Schwanzenbusch Nord“ soll der Vertrag durch die Nebenabrede  geändert werden, so dass eine endgültige Herstellung der Straßen bei einer Fertigstellung von 80 % der Hochbauten erfolgen kann und die Stadt dann diese Straßen übernimmt.
Die vorzeitige Herstellung der o.g. Straßen erhöht die Attraktivität des Wohngebietes. 

 
 
05.04.2003 
Quelle: Büro der Bürgerschaft