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Beschlüsse der 40. Sitzung der Bürgerschaft am 12. Dezember 2002
 
Umlegung von Kosten für die neue Straßenbeleuchtung Greeser Weg und Dr. Unruh-Straße

Um die Beiträge für die Baumaßnahme „Beleuchtung Greeser Weg“ erheben zu können, beschloss die Bürgerschaft, eine gesonderte Abrechnung (Kostenspaltung) durchzuführen. Die Kosten betragen 15.000 € und werden zu 75%  auf die Anlieger umgelegt. Mit einem  weiteren Beschluss wird die Beitragserhebung für die neue Straßenbeleuchtung in der Dr.-Unruh-Straße ermöglicht. Die Gesamtkosten in Höhe von 35.000 € werden zu 60% auf die Anlieger umgelegt. In beiden Straßen musste die Beleuchtung erneuert werden, weil sie nach Ablauf der Benutzungsdauer nicht mehr den technischen Anforderungen entsprach. Reparaturen reichten nicht mehr aus, um eine dauerhafte Funktion zu gewährleisten.

Bauleitplanung Bebauung des ehemaligen Alubaugeländes

Die Bürgerschaft beschloss für den Bereich Dr.-Leber-Straße,Kanalstra0e, Podeusstraße und Turnerweg einen Bebauungsplan aufzustellen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist jetzt durchzuführen.
Den größten Teil des Gebietes nimmt das Gelände des ehemaligen Alubaus ein, dessen Eigentümer die TLG Immobilien GmbH ist. Nachdem die Altlastensanierung abgeschlossen ist, sollen entsprechend  des städtebaulichen Vertrages der Hansestadt Wismar mit der TLG die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Nutzung des Areals geschaffen werden.
Die angrenzenden Wohnbauflächen im Bereich des Turnerweges werden in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Es soll geprüft werden, ob die vorhandene villenartige Bebauung geringfügig ergänzt werden kann.

Wohn- und Mischgebiet Redentin West

Die Bürgerschaft beschloss  die öffentliche Auslegung des Teilbebauungsplanentwurfes 19/91/5
„Wohn- und Mischgebiet Redentin West“ für die Dauer eines Monats.
Ziele dieser Planung sind, die Gestaltung des Angerbereiches als öffentliche Grünfläche und Zentrum des Ortsteils Redentin, die Optimierung der öffentlichen Erschließung für den Kfz- Verkehr, die Erweiterung des Fuß- und Radwanderweges, weiterhin soll die Einordnung zusätzlicher Wohngebäude in der Ortslage  Redentin unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten ermöglicht werden.

VI. BA Friedenshof

Durch einen  Beschluss der Bürgerschaft erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr.3/90 VI. BA Friedenshof für die Dauer eines Monats. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich zwischen der Fußgängerpromenade im Süden und des Alten- und Pflegeheimes im Norden des Plangebietes. In diesem Bereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Einzel-, Reihen- und Doppelhäuser geschaffen werden.

Erhaltungssatzungen

Für das Gebiet Klußer Damm, Lenensruher Weg und  Arndtstraße ist eine Erhaltungssatzung aufzustellen. Mit dieser Satzung soll die städtebauliche Eigenart dieses Stadtgebietes erhalten werden. Ab 1937 wurden am Klußer Damm  in drei Bauabschnitten Wohnungen für Arbeiter und Angestellte der Norddeutschen- Dornier-Werke errichtet.  Die  Grundlage bildete ein Bebauungsplan. Charakteristisch ist  mehrgeschossiger Wohnungsbau in traditioneller Ziegelbauweise.  

Errichtung einer gemeinsamen Adoptivvermittlungsstelle

Die Bürgerschaft stimmte dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg  zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptivstelle in Grevesmühlen zu. Mit Wirkung vom 01.01.2002 wurde das Adoptivvermittlungsgesetz durch den Bundesgesetzgeber dahingehend geändert, dass die Adoptivvermittlungsstellen mit mindestens zwei Vollzeitkräften zu besetzen sind, die nicht überwiegend mit vermittlungsfremden Aufgaben befasst sind.
Bisher wurden die Aufgaben für den Bereich der Hansestadt Wismar durch das Jugendamt erfüllt. Dafür ist eine Fachkraft  in Vollzeit zuständig, die 25 % ihrer Arbeitszeit dafür verwendet. Bis zum 31.12.2002 gilt für die Hansestadt Wismar eine Übergangsregelung.
Damit kein zusätzliches Personal eingestellt werden muss, wurden Verhandlungen mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg aufgenommen, der sich bereit erklärte,  die Aufgabe zu übernehmen. Dies wurde vertraglich vereinbart. Die Hansestadt Wismar übernimmt anteilige Personal- und Sachkosten.

Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes

Die Bürgerschaft gab ihre Zustimmung zur Änderung der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Mecklenburg-Nordwest. An dem Verband sind der Landkreis Nordwestmecklenburg mit 2/3 Drittel und die Hansestadt Wismar mit 1/3 beteiligt.
Geändert wurde der § 2  und  der § 12, die Haftung und Gewährträgerhaftung,  betreffend.
Das bisherige Haftungssystem der Sparkassen ist von der Europäischen Union als eine mit dem EG- Recht nicht vereinbare Hilfe angesehen worden. Danach  hat der Träger keine Verpflichtung,  den Geschäftsbetrieb der Sparkasse aufrecht zu erhalten. Obwohl die neuen Regelungen erst im Jahre 2005 zum Tragen kommen, müssen  die Maßnahmen zur Änderung der Haftungsgrundlagen Ende 2002 abgeschlossen sein. Die Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Vertretungskörperschaft. 

Bericht über Betriebe gewerblicher Art 
Der Antrag,  dass die Bürgermeisterin der Bürgerschaft einen Bericht über die Betriebe gewerblicher Art der Hansestadt Wismar, wie z. B .den Marktbetrieb, vorlegen soll, wurde zur Beratung in den Wirtschaftsausschuss verwiesen.
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  
Schmutz- und Regenwasserleitung  in der Bürgermeister-Haupt-StraßeDie Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschloss die Vergabe der Bauleistung „Sanierung Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der Bürgermeister – Haupt -Straße“ mit einer Bruttoangebotssumme von 649.800,47 Euro an eine Schweriner Baufirma.

Ortsentwässerung Klußer Damm

Die  Bauleistung „Ortsentwässerung Wismar – Süd, Klußer Damm vom Lenensruher Weg bis zur Bergbrauerei 1. BA“ wurde auch an einen Schweriner Betrieb vergeben. Die  Bruttoangebotssumme beträgt 520.765,32 Euro.

Erschließung der Altwismarstraße

Den Auftrag für die Erschließungsmaßnahme „Umgestaltung Fußgängerzone, 4. BA Altwismarstraße“  (Straßenbauarbeiten, Straßenbeleuchtung) in Höhe von 646.321,73 Euro erhielt ein Tief- und Brunnenbaubetrieb, der ebenfalls in  Schwerin ansässig ist.

Verkauf eines Grundstückes in der R.-Breitscheid-Straße

Entgegen des Bürgerschaftsbeschlusses vom 14.02.2002 änderte sich der Kaufpreis  für ein Grundstück in der Rudolf-Breitscheid-Straße nach der Vermessung der Flurstücke. Aufgrund eines Mindermaßes beträgt der neue Kaufpreis  273.985,98 €, bisher waren es  281.731,82 €.  Auf dieser Fläche soll ein Lebensmittel-Discounter entstehen.

16.12.2002 
Quelle: Büro der Bürgerschaft