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Beschlüsse der 42. Sitzung der Bürgerschaft am 29. Mai 2008

Wahl des 2. Stellvertreters der Bürgermeisterin
Senator Michael Berkhahn  wurde einstimmig (bei 3 Stimmenthaltungen) zum Beigeordneten und 2. Stellvertreter der Bürgermeisterin, Senator für Bauwesen und kommunale Betriebe, wiedergewählt. Herr  Berkhahn nimmt die Aufgaben seit dem 20.07.2001 wahr.
Die Wahlzeit des 2. Stellvertreters der Bürgermeisterin beträgt entsprechend § 9 (3) der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar  7 Jahre.
Der Präsident der Bürgerschaft, Dr. Gerd Zielenkiewitz, gratulierte Herrn Senator Berkhahn  im Namen aller Bürgerschaftsmitglieder sehr herzlich zu seiner  Wiederwahl.

 


Benutzungsentgelte für den öffentlichen Rettungsdienst
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, einen Vertrag über die Benutzungsentgelte für die Kosten des öffentlichen Rettungsdienstes zwischen den Landesverbänden der Leistungsträger  (Krankenkassen) und der Hansestadt Wismar abzuschließen.
Die Hansestadt Wismar ist gesetzlicher  Träger des Rettungsdienstes in ihrem Verantwortungsbereich. Der Vertrag tritt ab 01.01.2008 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2008.

 


Es wurden folgende Beschlüsse zur Bauleitplanung der Hansestadt Wismar gefasst:

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/90 „Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“ ( Aufstellungsbeschluss)
Der rechtskräftige Bebauungsplan, der die Nutzung eines Teilbereiches als Sondergebiet vorsah, soll geändert werden. Dort wurde inzwischen ein Baumarkt errichtet. Die restliche Fläche blieb bisher unbebaut. Da an diesem Standort entsprechend des Einzelhandelsfachplanes kein Bedarf für die Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelseinrichtungen besteht, soll eine gewerbliche Nutzung ermöglicht werden.

Veränderungssperre im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/90 „Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“  (Satzungsbeschluss)
Die  Veränderungssperre  ist erforderlich, um den derzeitigen  Stand der  Bebauung zu erhalten, bis die Änderung des Bebauungsplanes feststeht.

Bebauungsplan Nr. 71/08 „Wohnpark E.-Fischer-Straße“  (Aufstellungsbeschluss)     
In der Erwin-Fischer-Str.55 befindet sich die letzte landwirtschaftliche Hofanlage im ehemaligen Dorf Mittelwendorf, die inzwischen verfallen ist.  Der gesamte Bereich stellt einen städtebaulichen Missstand dar, der durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes beseitigt werden soll. Zu beachten ist, dass das Wohnhaus  unter Denkmalschutz steht.

Bebauungsplan Nr. 65/04 „Mischgebiet Kluß“ (Auslegungsbeschluss)
Der Bebauungsplanentwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Ziel der Planung ist die Regelung der Abwasserentsorgung des Gebietes, d.h. eine Entsorgung des Regenwassers in den Triwalker Graben und eine Schmutzwasserentsorgung über ein Druckentwässerungssystem in Richtung Klußer Mühle.
Weiterhin sollen die Voraussetzungen für einen Ausbau der Landstraße L 102 geschaffen werden.


Der Bebauungsplan Nr. 63/04 – „Wohn- und Gewerbegebiet Südlicher Westhafen“
wurde zurückgezogen, da der Bauausschuss noch Beratungsbedarf hat.

 


Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
Der § 7 (6) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft, der die Vorbreitung der Tageordnungen für die Sitzungen der Bürgerschaft regelt, wurde  ergänzt.
Anträge müssen schriftlich bis zum 10. Tag vor der Sitzung der Bürgerschaft, 12.00 Uhr  im Büro der Bürgerschaft, eingegangen sein.


Umgestaltung und Einfriedigung des Fürstenhofgartens
Der Antrag  wurde zur Beratung  in den Sanierungsausschuss  verwiesen.


Akteneinsicht
Der Antrag, dass die Bürgermeisterin den Bürgerschaftsmitgliedern darstellt, wie bei Bedarf die Akteneinsicht entsprechend  der Kommunalverfassung M-V erfolgen soll, wurde abgelehnt, weil das geregelt ist.


Beteiligung an den Verhandlungen mit der Kirche (Geistliche Hebungen)
Aus rechtlichen Gründen wurde der Antrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen. Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Vorkommnisse bei der Firma Rücker
Der Antrag, Sachverhalte aufzuklären, weshalb wiederholt Milch in den Graben am Mühlenteich gelangte bzw. warum es noch keinen ausreichenden Schallschutz gibt,  wurde in den Verwaltungsausschuss verwiesen.
Der Ausschuss wird voraussichtlich am 7. Juli 2008 in der Fa. Rücker eine Beratung durchführen. 


Die Vorlage zur Vergabe von Bauleistungen zur Umnutzung ehemaliges Kasernengebäude zum Technischen Landesmuseum „Phantechnikum“, Lübsche Burg in Wismar, 1. Bauabschnitt,
Los 3: Massivbauarbeiten wurde zurückgezogen, da eine neue Ausschreibung durchgeführt werden muss.


 

03.06.2008 
Quelle: Büro der Bürgerschaft