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Beschlüsse der 41. Sitzung der Bürgerschaft am 24. April 2008

Auf Vorschlag der CDU Fraktion wurde Herr Klaus-Dieter Sass als neuer Beisitzer gewählt.
Bisher hat Herr Henning Schwarz diese Aufgabe wahrgenommen.

Haushaltssicherungskonzept zur Haushaltssatzung 2008
Gemäß § 43 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, weil die Haushaltssatzung 2008 trotz intensiver Anstrengungen zu keinem Ausgleich geführt werden konnte.

 


Aufstellung der Vorschlagsliste  für die Schöffenwahl 2008
69 Damen und Herren  wurden einstimmig in die Vorschlagsliste der Erwachsenen- und Erwachsenenhilfsschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Wismar und Grevesmühlen sowie des Landesgerichts Schwerin für die Schöffenwahl 2008 (Amtsperiode 2009- 2013) aufgenommen.
Die Vorschlagsliste wird im Rathaus und im Ordnungsamt, Dr,-Leber-Straße, öffentlich ausgelegt.

 


Wahl der Vertrauenspersonen und ihrer Stellvertreter für die Schöffenwahl 2008
Herr Henning Schwarz, Frau Karin Lechner, Frau Renate Lüders. Herr Gunnar Wiechert, wurden als Vertrauenspersonen und Frau Christa Trost, Frau Kerstin Adam, Frau Christa Hagemann  als  stellvertretende Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Wismar für die Schöffenwahl 2008  (Amtsperiode 2009 – 2013) gewählt.
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz, gratulierte allen Gewählten.


Aktualisierung des Einzelhandelsfachplanes der Hansestadt Wismar
Der  aktualisierte Einzelhandelsfachplan der Hansestadt Wismar aus dem Jahr 2002 auf der Grundlage des Erlasses „Städtebauliche Rahmenplanung i. S. v. § 140 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB)“ des Ministeriums für Arbeit und Bau des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung vom 06. Juli 1999 als Handlungsgrundlage ist  in Kraft zu setzen.
Gleichzeitig verliert die Fassung 2002 des Einzelhandelsfachplanes der Hansestadt Wismar ihre Gültigkeit.

 


Es wurden folgende Beschlüsse zur Bauleitplanung der Hansestadt Wismar gefasst:

  • Bebauungsplan Nr. 27/92 „Wohngebiet Dammhusen Süd“
    2. Änderung nach § 13 BauGB
    Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
  • Inkommunalisierung von Wasserflächen des Bundes im Bereich Seehafen
  • Grundsatzbeschluss zum Städtebaulichen Rahmenplan Wismar Ost -Umgestaltungsgebiete Kagenmarkt, Rostocker Straße /  Flöter Weg und Platter Kamp –
  • 1. Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 26/92  - "Wohngebiet Zierower Weg“ 
    Abwägung der Anregungen und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
  • 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar
    „Umwandlung von Wohnbaufläche, gewerblicher Baufläche und Grünfläche im Bereich Dargetzow in Gewerbegebiet und Grünfläche“
  • 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar
    „Umwandlung von Dorfgebiet und Grünfläche in Wohnbaufläche, Mischbaufläche und Grünfläche in Kritzowburg“
  • 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar
    „Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in gewerbliche Baufläche im Bereich Kritzowburg“
  • 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar
    „Umwandlung von Wohnbaufläche, Grünfläche und Fläche für die Landwirtschaft in gewerbliche Baufläche und Grünfläche im Bereich Kritzowburg“

Die öffentliche Bekanntmachung der Satzungen erfolgt in der Ausgabe des Stadtanzeigers am  03. Mai 2008.


Richtlinie der Hansestadt Wismar zur Vornahme von Ehrungen
Auf Vorschlag der fünf Fraktionen  wurde eine neue Richtlinie der Hansestadt Wismar zur Vornahme von Ehrungen verabschiedet.
Der Beschluss vom 27.02.2003 wurde aufgehoben.
In den vergangenen Monaten hat sich der Verwaltungsausschuss  mit der Thematik „Ehrungen“ befasst und die Richtlinie aus dem Jahre 2003 überarbeitet.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen  zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in Mecklenburg-Vorpommern  
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fordert die Landesregierung auf, den Entwurf zu oben genannter Richtlinie schnellstmöglich zu verabschieden.
Die Träger von Kinderkrippen im Land Mecklenburg-Vorpommern sollen die Möglichkeit erhalten, Anträge zu stellen, um noch im Jahr 2008 Fördermittel zu erhalten und zu verwenden.


  Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung   Mietvertrag über gewerblich genutzte Räume zwischen dem DRK - Kreisverband Wismar e.V. und der Hansestadt Wismar
Die Bürgermeisterin  wurde beauftragt, einen Mietvertrag  abzuschließen.
Die Hansestadt Wismar ist laut Rettungsdienstgesetz Träger des Rettungsdienstes in ihrem Verantwortungsbereich. Sie muss Rettungswachen in ausreichender Zahl einrichten und ausstatten. Der neue Standort der Rettungswache ist in der  Querstrasse 2 (Rothentor).
Bisher war die Wache im Turnerweg 11 untergebracht, wo umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich sind.
Erhöhung des Stammkapitals der Sanierungsgesellschaft der Hansestadt Wismar mbH
Die Bürgerschaft ermächtigte die Bürgermeisterin als Vertreterin des Alleingesellschafters Hansestadt Wismar,  in der Gesellschafterversammlung die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft von gegenwärtig 100.000 EURO auf  250.000 EURO zu beschließen.
Die haushaltsmäßige Ordnung wird mit dem  Haushaltsplan 2009 hergestellt.
Abschluss eines Erschließungsvertrages  - Wohngebiet Dammhusen-Süd“
Dem Abschluss eines Erschließungsvertrages für den Bauabschnitt 21 im Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27/92 „Wohngebiet Dammhusen-Süd“ wurde zugestimmt. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, mit dem Erschließungsträger, die Firma TIMOWA Projektierungs- und Bauträgergesellschaft mbH, Grubenstraße 36, 18055 Rostock, den Vertrag abzuschließen.

 


Verpachtung einer Teilfläche im Bereich Alter Hafen
Die Hansestadt Wismar verpachtet eine Teilfläche von ca. 95 m² aus dem öffentlichen Fußgängerbereich vor dem Zollhaus an den Inhaber eines Restaurants zur  Betreibung einer Terrasse mit Außenbewirtung.
  Mietvertrag Stadtarchiv Altwismarstraße 7-17 in Wismar
Dem 2. Nachtrag zu einem Mietvertrag  aus dem Jahre  1997 wurde zugestimmt.
Dabei geht es um die Anmietung von Büro- und Lagerflächen für das Stadtarchiv, entsprechend eines Bürgerschaftsbeschlusses vom 28.08.1997. 
 

Unterstützung der „Geistlichen Hebungen zu Wismar“ mit dem Zweck der Sicherung der Erhaltung  und Nutzung der historischen Wismarer Stadtkirchen für die Allgemeinheit
Es wurde folgender Beschluss gefasst.

  1. Die Hansestadt Wismar stimmt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 des Gesetzes über die Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen vom 22. März 1991, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes  vom 19.4.2006, einer Zuordnung von  Grundstücken, die im Eigentum der „Geistlichen Hebungen zu Wismar“ standen und bis zum 03.10.1990 in Volkseigentum überführt worden waren, an die „Geistlichen Hebungen zu Wismar“ zu.
  2. Sollte eine Zuordnung nach Ziffer 1 aus Rechtsgründen nicht möglich sein, so stimmt die Hansestadt Wismar einer Zuordnung an die Stadt verbunden mit der Auflage/Bedingung zu, dass die Grundstücke in die treuhänderische Stiftung „Geistliche Hebungen zu Wismar“ unentgeltlich eingebracht werden müssen.
  3. Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, das Kirchenamt, das die Verwaltung der Stadtkirchen gewährleistet, solange kommunal zu führen, bis die Erträge aus dem Stiftungsvermögen eine hinreichende Finanzierung ermöglichen. Das Kirchenamt erhält bis dahin eine Personalausstattung von höchstens 1,5 VbE sowie entsprechende Sachmittel.
  4. Maßnahmen zur Werterhaltung und Wertverbesserung jeweils 50.000 Euro jährlich als Festbetrag für die M arien- und die Georgen-Kirche (insgesamt 100.000,-- €) und weitere Mittel nach Bedarf – bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von weiteren 50.000 Euro bezogen auf die jeweilige Stadtkirche (insgesamt bis zu 100.000,-- €) - zur Verfügung. Diese Verpflichtung endet, wenn die Erlöse aus den Erträgen des Stiftungsvermögens hinreichen, die Bauunterhaltung sicher zu stellen.
  5. Vorstehende Verpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sich die Ev-Luth. Landeskirche bzw. die Kirchgemeinden, die die Nikolai-Kirche und das Geläut des Marien-Kirchturms bisher alleinig nutzen, angemessen an den Kosten der Bauunterhaltung und den laufenden Kosten beteiligen.
  6. Nach Zustimmung zu den Punkten 1. – 5. wird  der Vertragsentwurf zur Kenntnis genommen.

 

03.05.2008 
Quelle: Büro der Bürgerschaft