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Beschlüsse der 37. Sitzung der Bürgerschaft am 29. November 2007

Jahresrechnung 2006
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wurde beschlossen.
Die Bürgerschaft folgte der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und erteilte der Bürgermeisterin aufgrund des Ergebnisses der Prüfung der Jahresrechnung 2006 die Entlastung.


 

Finanzielle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege
Die 4. Änderungssatzung der Satzung zur finanziellen Ausstattung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege in der Hansestadt Wismar wurde beschlossen.Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung erfolgt auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Satzung wird im „Stadtanzeiger“ veröffentlicht und soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.


 
Einordnung der Freiwilligen Feuerwehren Altstadt und Friedenshof
Es wurde ein Beschluss über die Einordnung der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Wismar auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplanes und in Anlehnung an die Feuerwehr-Mindeststärken-Vorschrift vom 8. Oktober 1992 gefasst. Die Freiwillige Feuerwehr Altstadt wurde als Stützpunktfeuerwehr für die Altstadt und Wismar-Nord, die in die Risikoklasse 1
(höchste Bewertung) eingestuft sind, eingeordnet. Die Freiwillige Feuerwehr Friedenshof ist Stützpunktfeuerwehr für den Bereich Wismar-West, ebenfalls in der Risikoklasse 1, sowie die Stadtteile Friedenshof, Wismar-Süd und Wendorf.

 
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Wismar über den Einsatz der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Wismar zur Schiffsbrandbekämpfung und für die technischen Hilfeleistungen auf den Seewasserstraßen der Ostsee und Nordsee
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, die o. g. Verwaltungsvereinbarung abzuschließen. Die bestehende Vereinbarung konnte auf Grund der vorhandenen Personalsituation und der Einführung der 48-Stunden-Woche nicht fortgeführt werden. Die Berufsfeuerwehr soll entsprechend des geänderten Vertrages nicht mehr zehn, sondern nur noch fünf Beamte bei der Schiffsbrandkämpfung einsetzen. Die Kosten, die das Land Mecklenburg-Vorpommernträgt, wurden dementsprechend angepasst.

 


Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 02/90 – Gewerbe- und Sondergebiet Redentin
Mit dem Satzungsbeschluss wurde die planungsrechtliche Voraussetzung zur Erweiterung einer Firma am Standort Redentin, Lukaswiese, geschaffen. Das Planverfahren wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Die Satzung wird im „Stadtanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht.


 

Jahresabschluss des Städtischen Alten- und Pflegeheimes 2006
Dem vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 einschließlich der Verwendung des Jahresüberschusses des Städtischen Alten- und Pflegeheimes Wendorf/Friedenshof wurde zugestimmt. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2006 in Höhe von 529.310,84 € wird wie folgt verwendet:

  • Zuführung zur Betriebsmittelrücklage 39.510,84 €
  • Zuführung Instandhaltungsrücklage 397.000,00 €
  • Zuführung freie Rücklagen 92.800,00 €

Der Heimleiterin wurde die Entlastung erteilt.


 
Entgeltordnung für die Abteilung Stadtgeschichte
Das Stadtgeschichtliche Museum Wismar und das Archiv der Hansestadt Wismar sind zu einer Abteilung Stadtgeschichte zusammengelegt worden.
Deshalb wurde eine Entgeltordnung beschlossen, in der die Entgeltordnungen beider Einrichtungen zusammengefasst sind.

 
Änderung des Vertrages über den gemeinsamer Fachdienst
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Hansestadt Wismar mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg
Bei der Ermittlung des Kostenanteils der Stadt im Jahr 2004 ist ein Fehler entstanden, der rückwirkend zum Vertragsbeginn korrigiert werden musste.

 
Umzugsbeihilfe für Studenten
Es wurde eine neue Satzung zur Gewährung einer Umzugsbeihilfe für Studenten verabschiedet. Die Umzugsbeihilfe ist eine freiwillige Maßnahme.
Die Beihilfe soll wie bisher über drei Jahre gestaffelt werden. Die Beihilfe wird nur auf Antrag gewährt und beträgt 70 € nach dem ersten, 50 € nach dem zweiten sowie 30 € nach dem dritten Kalenderjahr. Die Studenten sollenmotiviert werden, für den Zeitraum des Studiums ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Wismar zu wählen und beizubehalten.

 
Aktion „Stolpersteine“
Die Hansestadt Wismar wird sich symbolisch an der Aktion „Stolpersteine“ des Künstlers Georg Demnig beteiligen. Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, einen ersten Stein im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2008 zu finanzieren.

 
Berichterstattung über rechtsextreme und fremdenfeindliche Übergriffe
Die Bürgermeisterin soll anlassbezogen die Bürgerschaft über rechtsextreme oder fremdenfeindliche Übergriffe sowie schwere Gewaltverbrechen in der Hansestadt Wismar informieren. Die nötigen Informationen dafür sind bei der Polizeidirektion einzuholen. Bei besonderen Anlässen bzw. mindestens einmal im Jahr ist einem Vertreter der Polizei Gelegenheit zu geben, die Bürgerschaft über rechtsextreme Entwicklungen in unserer Hansestadt zu informieren.

 

Die Anträge:

  • Darstellung politischer Inhalte aus der Arbeit der Bürgerschaftsfraktionen im „Stadtanzeiger“ der Hansestadt Wismar
  • Öffentliches Brennverbot
    wurden zur Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.

 

Die Anträge:

  • Aufstellung des Altars in der St.-Georgen-Kirche
  • Aufstellung einer Orgel in der St.-Georgen-Kirche

wurden zurückgezogen. Der Einreicher kündigte an, diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Bürgerschaft einzubringen.


 
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  
Vertragsübernahmevereinbarung
Dem Abschluss eines Vertrages zwischen der Hansestadt Wismar, der Bau-Grund AG und der BauGrundStadtentwicklung GmbH wurde zugestimmt.

 
30.11.2007 
Quelle: Büro der Bürgerschaft