Vergabe von Städtebaufördermitteln Die Modernisierung/Instandsetzung des Gebäudes Lübsche Straße 44 wird mit Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 815.000,00 gefördert.Eigentümerin ist der Verein Das Boot e.V. Der Verein beabsichtigt, das denkmalgeschützte Gebäude auch der Öffentlichkeit für Ausstellungen, Lesungen, Gesprächsrunden u.a. zugänglich zu machen.
Ankauf eines Grundstückes Das Grundstück Lübsche Straße 8 / Johannisstraße 1 wird zur weiteren Vorbereitung und Umsetzung der dringend notwendigen Sanierung durch die Hansestadt Wismar käuflich erworben. Die Finanzierung erfolgt entsprechend den Städtebauförderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Städtebaufördermitteln.
Abschluss eines Erschließungsvertrages Dem Abschluss eines Erschließungsvertrages für den Bauabschnitt 20.1 im Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27/92 Wohngebiet Dammhusen-Süd wurde zugestimmt. Die Bürgermeisterin wurde ermächtigt, mit dem Erschließungsträger, die Firma Hanseatische Immobilien Treuhand GmbH & Co, Stade, den Vertrag abzuschließen.Die Kosten der Erschließung trägt der Erschließungsträger.
Vergabe von Bauleistungen Der Auftrag für die Anbindung der Ostsee Molkerei an die Rostocker Straße mit einer Auftragssumme von ca. 332 T wurde an die Firma Straßen- und Tiefbau Blum GmbH in Neukloster vergeben.
Technisches Landesmuseum in Wismar Unter der Maßgabe, dass das Technische Landesmuseum sowie die zu gründende gGmbH mit allen Einheiten ihren Sitz in der Hansestadt Wismar nehmen, beabsichtigt die Hansestadt Wismar grundsätzlich Gesellschafterin in einer neu zu gründenden gemeinnützigen GmbH als Träger des Technischen Landesmuseums mit einem Gesellschaftsanteil mit bis zu 50 Prozent zu werden. In der Gründungsphase können vorübergehend auch höhere Gesellschaftsanteile übernommen werden. Das Technische Landesmuseum ist ab dem Zeitpunkt des Sitzes des Museums in Wismar mit einem jährlichen Beitrag von 100.000 bis auf weiteres zu fördern. Allerdings ist die Hansestadt Wismar nicht bereit, in der neu zu gründenden gGmbH eine Nachschusspflicht zu übernehmen. In Abänderung des Bürgerschaftsbeschlusses vom Mai 2002 wird der zu gründenden gGmbH des Technischen Landesmuseums eine bebaute Grundstücksfläche im Bereich Lübsche Burg in Erbbaurecht für 99 Jahre überlassen. Dafür ist ein Erbbauzins zu erheben. Die Bürgermeisterin wurde gebeten, auf dieser Basis mit dem jetzigen Trägerverein Verhandlungen zu führen sowie weitere Gesellschafter für die zu gründende gGmbH zu gewinnen. Die Verhandlungsergebnisse sind im Finanz- und Liegenschaftsausschuss und im Ausschuss für Kultur-, Sport und Bildung zu beraten und der Bürgerschaft zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
Verkauf des Grundstückes Mecklenburger Straße 10 Die Vorlage wurde zurückgezogen.
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