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Beschlüsse der 23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 29. Juni 2006 Der Präsident der Bürgerschaft informierte, dass am 14.06.2006  eine Verhandlung in der Verwaltungsstreitsache  Dr. Andreas Eigendorf./. Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vor dem Verwaltungsgericht Schwerin stattfand.
Herr Dr. Eigendorf hatte gegen die Anerkennung des Ergebnisses  der Kommunalwahl in der Hansestadt Wismar am 13. Juni 2004 durch die Bürgerschaft geklagt, weil  in den Stimmbezirken 11 und 32 zeitweise falsche Stimmzettel ausgegeben wurden.
Dies betraf etwa 200 Wahlberechtigte.
Der Richter gab zu erkennen, dass das Recht auf der Seite von Herrn Dr. Eigendorf ist.
Der Präsident der Bürgerschaft dankt Herrn Dr. Eigendorf, dass er seine Klage zurückzieht, sonst hätte die Wahl in den beiden  Stimmbezirken wiederholt werden müssen.

 


Zusammenschluss der Beruflichen Schulen
Die  Höhere Berufsfachschule für Gesundheitsfachberufe wird entsprechend des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung vom  01.08.2006 organisatorisch mit der Beruflichen Schule der Hansestadt Wismar und des Landkreises Nordwestmecklenburg (Berufsschulzentrum Nord)  verbunden.

 


Berufsschulentwicklungsplanung der Hansestadt Wismar
Der Erlass der Bürgermeisterin  zum Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen der Hansestadt Wismar für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2006/2007 bis zum Ende des Schuljahres 2010/2011 wurde von der Bürgerschaft zustimmend zur Kenntnis genommen.
Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums “Schabbellhaus“
Die Entgeltordnung  des Museums wurde geändert.
Bei kostenintensiven Ausstellungen können die Eintrittspreise erhöht werden.
Andererseits besteht aber die Möglichkeit, dass bei Kooperation des Museums mit anderen kulturellen Veranstaltungen (so z.B. die Ausstellung in St. Marien) oder bei Beeinträchtigungen des Ausstellungsbetriebes durch Baumaßnahmen die Eintrittspreise gesenkt werden können.
Die Teilnahme an Führungen kostet künftig 3,00 € pro Person. Für Kinder unter 18 Jahren ist sie kostenlos.

 


Benutzung der Unterkunftsanlage Haffburg 
Es wurden Änderungssatzungen  zu  den Satzungen aus dem Jahre 1997 für die Benutzung der Unterkunftsanlage der Hansestadt Wismar, Haffburg 2, für Asylbewerber und Jüdische Emigranten sowie für obdachlose Personen und Spätaussiedler beschlossen.
Die Änderung betrifft die Nutzungsgebühr.
Sie beträgt jetzt einheitlich  202,97 € pro Person im Monat.
Die Satzungen werden im Stadtanzeiger veröffentlicht.
Festlegung von neuen Straßennamen
Als  neue Straßennamen wurden im Bereich des Wohn-, Misch- und Gewerbegebietes Gelände Zuckerfabrik,  „Am Zuckerturm“  und   „Zum Siedehaus“ festgelegt. 
Für den Bereich der Eigenheimsiedlung  Dammhusen-Süd „Gartenstadt“ sind es   „Lavendelweg,  Tulpenweg, Krokusweg und  Veilchenweg“ .
Die Benennung der Straßen ist erforderlich, um eine Zuordnung der Grundstücke zu ermöglichen.

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar

Beschlossen wurden:

  • Die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar- Umwandlung von Gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche im Bereich Gewerbegebiet Dammhusen-  und die öffentliche Auslegung  der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90  "Gewerbegebiet Dammhusen"  für die Dauer eines Monats.
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37/94  - "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West“.  (Abwägung der Anregungen und Satzungsbeschluss)
  • Der Bebauungsplan Nr. 21/91 „ Gewerbegebiet Haffeld Nord“. (Satzungsbeschluss)

 

Vergabe von Städtebaufördermitteln
Die Erschließungsmaßnahme St. Marienkirchhof – 1. Bauabschnitt (Sargmacherstraße – St. Marienkirchhof Ost- und Südseite) ist mit Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 569.643,-- € zu fördern.
In Vorbereitung der Um- und Neugestaltung der öffentlichen Erschließungsanlagen um die ehemalige St. Marienkirche wurde ein Gesamtkonzept erarbeitet, dass die Rekonstruktion der  Sargmacherstraße, St. Marienkirchhof und Kellerstraße einschließlich der unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen beinhaltet. Es soll in 3 Bauabschnitten in den nächsten Jahren realisiert werden.
Die Durchführung  der Baumaßnahmen des 1. Bauabschnittes ist im II. und III. Quartal 2007 geplant.

Die weitere Sicherung der St. Georgen Kirche im Bereich des Chores bzw. des Vorchores, der südlichen Seitenkapelle als auch des Westturmes ist mit Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 573.000,-- € zu fördern.


  Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Inhaber von Wahlämtern der 5. Landtagswahl am 17.09.2006
Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände der Landtagswahl ist auf folgende Werte zu erhöhen:
Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten für ihre Tätigkeit eine  Aufwandsentschädigung von insgesamt 30,00 €, deren Stellvertreter 25,00 €. Die Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 20,00 €.
 

Hinweistafeln „ UNESCO Welterbestadt Wismar“
Der Antrag, dass die an den Ortseingängen der Hansestadt Wismar vorhandenen  Hinweistafeln
„Historische Altstadt“ durch einen  Hinweis auf  „UNESCO Welterbestadt Wismar“ oder „Welterbe-Status  Hansestädte Wismar und Stralsund“  ergänzt oder ersetzt werden sollen,  wurde zur Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen..


Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Weitere Zusammenarbeit mit einer städtischen Gesellschaft
Die Zusammenarbeit mit  einer Gesellschaft in der Hansestadt Wismar kann fortgesetzt werden. Die erforderlichen Nachweise für die Verwendung von Fördermitteln wurden inzwischen erbracht, so dass der Beschluss der Bürgerschaft vom Dezember 2005 insoweit  aufgehoben werden konnte.


Nahverkehrsplan Westmecklenburg
Die Hansestadt Wismar, die Landeshauptstadt Schwerin und die Landkreise Ludwigslust, Nordwestmecklenburg, und Parchim als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs in Westmecklenburg haben sich zur Bildung einer Kooperation im Nahverkehr entschlossen, um auf die Anforderungen des Wettbewerbes im öffentlichen Personennahverkehr vorbereitet zu sein.
Voraussetzung für die Erarbeitung eines gemeinsamen Nahverkehrplanes ist jedoch, dass sich alle Gebietskörperschaften in Westmecklenburg für die Bildung des Nahverkehrsraumes Westmecklenburg entscheiden. Die  Bürgerschaft  der Hansestadt Wismar gab ihre Zustimmung. 
Der Beschluss enthält die erforderlichen Kriterien.
Die notwendigen  Mittel sind im Haushalt 2007 zu planen.
Landesgartenschau Wismar GmbH
Die Hansestadt Wismar nimmt die Angebote der vier Mitgesellschafter der Landesgartenschau Wismar GmbH i. L.  (in Liquidation)  zur unentgeltlichen Übertragung ihrer Anteile an.
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, die notarielle Beurkundung zu veranlassen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

 


Busbeschaffung 2006
Der  Anschaffung eines dieselbetriebenen Niederflur-Linienbusses zum Angebotspreis von 216.145 €  für den EVB  wurde zugestimmt.
Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge beträgt derzeit 6,7 Jahre, zwei Busse sind jedoch 10 und 11 Jahre alt.
 

Verkauf der Mecklenburger Str. 10
Die städtische Liegenschaft, Mecklenburger Str. 10, bestehend aus einem Flurstück  von etwa 1.253 m² ist in  Form eines öffentlichen Ausschreibungs- bzw. Versteigerungsverfahren zu verkaufen. Das Gebäude wurde ehemals durch die Finanzverwaltung genutzt.
Der aktuelle Verkehrswert beträgt lt. Gutachten 510.000,- €.
Vertraglich ist die Möglichkeit einzuräumen, den Kaufgegenstand bereits vor der Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zu belasten.


 

04.07.2006 
Quelle: Büro der Bürgerschaft