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Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
[Nr.99036013000000 ]

Volltext

Zum 01. Juli 2014 soll die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben werden.

Damit soll die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen ermöglicht werden. Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann dann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten.

Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Damit soll es ermöglicht werden, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss.

Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Hessen, Nordrhein-Westfahlen und Schleswig-Holstein).

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.

Zuständig

Zulassungsstelle / Führerscheine
Scheuerstraße 2
23966 Wismar
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E-Mail (Terminreservierung)
Telefon: 03841 251-3294 (Führerschein)
Telefon: 03841 251-3299 (Führerschein)
Telefon: 03841 251-3293 (Zulassung)
Telefon: 03841 251-3298 (Zulassung)
Fax: 03841 251-777-3294

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
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Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Hinweis
Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!

Termine können online, telefonisch (03841 251-3294) oder per Mail beantragt werden.

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja