Technische Arbeitshilfen für behinderte Menschen sollen vorhandene Fähigkeiten fördern, Restfähigkeiten nutzen, unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch ausgefallene Fähigkeiten zumindest teilweise ersetzen. Ziel ihres Einsatzes ist es,
Technische Arbeitshilfen sind zum Beispiel
die als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen gewährt werden können, wenn diese spezielle, für sie entwickelte Hilfsmittel am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz benötigen, um eine dauerhafte Eingliederung zu erreichen und zu sichern.
Es ist ein Antrag beim zuständigen Rehabilitationsträger, bei Nichtzuständigkeit eines Rehabilitationsträgers beim Integrationsamt zu stellen.
Für die eigentliche Bewilligung der Leistung fallen keine Kosten an. Im Einzelfall ist ein Eigenanteil an der erbrachten Leistung zu erbringen.
Antragsformulare sind beim zuständigen Rehabilitationsträger (siehe Verfahrensablauf) erhältlich.