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18.02.2017

Amtliche Bekanntmachung

Betrifft:     Aufhebung der Unterschutzstellung von  Flächennaturdenkmalen im Landkreis Nordwestmecklenburg
Hier:          Öffentliche Auslegung gemäß § 15, Abs.2 Naturschutzausführungsgesetz M/V

Der Schutzstatus der Flächennaturdenkmale findet sich in der heutigen Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mehr wieder.
Das heißt jedoch nicht, das der naturschutzrechtliche Status nicht mehr gegeben ist.
Die Flächen sind weiterhin schutzwürdig und Bestandteil anderer bestehender Schutzgebiete .  

Der Entwurf einer Sammelverordnung zur Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis Nordwestmecklenburg liegt in der Zeit vom 27.2.2017 – 31.03.2017 während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr im Bauamt der Hansestadt Wismar, Abt. Planung, Kopenhagener Straße 1, 2. OG, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf der Sammelverordnung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift im Bauamt oder der unteren Naturschutzbehörde, in 23936 Grevesmühlen , Börzower Weg 3, vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit im Bauamt oder bei der Naturschutzbehörde, die die Rechtsverordnung erlässt, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden können.
Zusätzlich zur o.g. öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Bauamt sind diese im Zeitraum der Auslegung auch auf den Internetseiten der Hansestadt Wismar unter www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentliche_Auslegungen/ einsehbar.

Wismar, den 9.02. 2017

Hansestadt Wismar - Der Bürgermeister
Bauamt, Abt. Planung

Quelle: Stadtanzeiger 02/2017